Bielefelder Schulen stellen sich vor

Die Bildungsregion Bielefeld verfügt über ein breites Bildungsangebot. An zurzeit 108 städtischen und privaten Schulen in den Schulformen Grundschulen, Sekundarschulen, Gesamtschulen, Realschulen, Förderschulen, Gymnasien, Berufskollegs und anderen Schulformen werden die Grundlagen für eine erfolgreiche Bildung von über 50.000 Schülerinnen und Schülern geschaffen.
Doch insbesondere wenn der Wechsel von der Kita in die Grundschule oder von der Grundschule in die weiterführende Schule ansteht: Welche Grundschule ist die richtige für mein Kind? Welche weiterführende Schule zeichnet sich durch welches Profil aus?
An Hand von Schulprofilen möchten wir Ihnen einen strukturierten Überblick über die Bielefelder Schullandschaft (Primarstufe, Sekundarstufe I / II) ermöglichen. Im Schulprofil der ausgewählten Schule erhalten Sie neben den Kontaktdaten, auch Informationen zu den pädagogischen Konzepten, den schuleigenen Projekten und Kooperationen, zu Fremdsprachen-, Kurs- und Förderangeboten oder möglichen Betreuungsformen.
Viele Schulen bieten interessierten Eltern und Schülerinnen und Schülern Informationsveranstaltungen, Tage der offenen Tür oder andere Angebote, die einen Eindruck von der Schule, dem Schulkonzept und dem Schulleben vermitteln und konkret über das Angebot der jeweiligen Schule informieren. Die möglichen Termine und Angebote sind in der Regel ebenfalls im Schulprofil enthalten.
Schulprofile:
Grundschulen:
- Astrid-Lindgren-Schule
- Bahnhofschule
- Brocker Schule
- Brüder-Grimm-Schule
- Bückardtschule
- Bültmannshofschule
- Buschkampschule
- Diesterwegschule
- Eichendorffschule
- Fröbelschule
- Frölenbergschule
- Georg-Müller-Schule (Grundschule)
- Griechische Grundschule
- Grundschule Altenhagen
- Grundschule Am Homersen
- Grundschule Am Waldschlößchen
- Grundschule Babenhausen
- Grundschule Brake
- Grundschule Dornberg-Schröttinghausen (Verbund) – Standort Dornberg
- Grundschule Dreekerheide
- Grundschule Heeperholz
- Grundschule Hillegossen
- Grundschule Hoberge-Uerentrup (Verbund mit Wellensiek)
- Grundschule Milse
- Grundschule Oldentrup
- Grundschule Schröttinghausen (Verbund mit Dornberg)
- Grundschule Theesen
- Grundschule Ubbedissen
- Grundschule Ummeln
- Grundschule Vilsendorf
- Grundschule Wellensiek-Hoberge-Uerentrup (Verbund) – Standort Wellensiek
- Grundschule Windflöte
- Hans-Christian-Andersen-Schule
- Hellingskampschule (Verbund nördl. Innenstadt)
- Klosterschule
- Martinschule
- Montessori Grundschule Bielefeld
- Osningschule
- Plaßschule
- Queller Schule
- Russheideschule
- Stapenhorstschule
- Stieghorstschule
- Stiftsschule
- Sudbrackschule
- Südschule
- Vogelruthschule
- Volkeningschule
- Wellbachschule
Realschulen:
Gymnasien:
- Abendgymnasium – Weiterbildungskolleg der Stadt Bielefeld
- Brackweder Gymnasium
- Ceciliengymnasium
- Friedrich-von-Bodelschwingh-Schulen – Gymnasium
- Georg-Müller-Schule (Gymnasium)
- Griechisches Gymnasium
- Gymnasium am Waldhof
- Gymnasium Heepen
- Hans-Ehrenberg-Gymnasium
- Helmholtz-Gymnasium
- Marienschule
- Max-Planck-Gymnasium
- Ratsgymnasium
- Westfalenkolleg
Gesamtschulen:
Berufskollegs:
- Berufskolleg der AWO für das Sozial- und Gesundheitswesen
- Berufskolleg Senne
- Carl-Severing-Berufskolleg für Handwerk und Technik
- Carl-Severing-Berufskolleg für Metall- und Elektrotechnik
- Carl-Severing-Berufskolleg für Wirtschaft und Verwaltung
- Friedrich v. Bodelschwingh Berufskolleg
- Maria-Stemme-Berufskolleg
- Rudolf-Rempel-Berufskolleg
- Berufskolleg für Gymnastik
Förderschulen:
sonstige Schulformen:
Übersicht über die verschiedenen Schulformen in der Bildungsregion Bielefeld
Schulform | städtisch | nicht-städtisch | Gesamt |
Grundschule | 44 | 04 | 48 |
Förderschule | 04 | 09 | 13 |
SEK I / II-Schulen: | |||
Berufskolleg | 06 | 04 | 10 |
Gesamtschule | 04 | 01 | 05 |
Gymnasium | 07 | 04 | 11 |
Realschule* | 09 | – | 09 |
Sekundarschule | 02 | 01 | 03 |
Sonstige: | |||
Waldorfschule | – | 01 | 01 |
Schule für Kranke | – | 01 | 01 |
Förderschule BK | – | 01 | 01 |
Weiterbildungskolleg | 02 | 02 | 04 |
Gesamt | 78 | 29 | 107 |
*Die Kuhlo-Realschule läuft aus. Anmeldungen sind hier nicht mehr möglich.
Wahl der Grundschule:
Jedes Kind, welches eingeschult werden soll, hat einen rechtlichen Anspruch auf einen Schulplatz in der wohnortnächsten Grundschule, insofern die jeweilige Grundschule genügend Schulplätze zur Verfügung stellen kann (-> § 46 Abs. 3 Schulgesetz NRW).
Alternativ können Eltern / Erziehungsberechtigte eine Grundschule, welche nicht die wohnortnächste ist, für ihr Kind frei auswählen. Dabei ist dann allerdings nicht gesichert, dass an der ausgewählten Schule ein Schulplatz zur Verfügung steht.
Schulplatz ja / nein?:
Über die Aufnahme der Schülerin oder des Schülers entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter der jeweiligen Schule. Die Aufnahme in eine Schule kann abgelehnt werden, wenn ihre Aufnahmekapazität erschöpft ist oder die Zahl der Anmeldungen die Mindestgröße unterschreitet.
Kann die ausgewählte Schule nicht alle angemeldeten Kinder aufnehmen, findet ein Auswahlverfahren statt (-> gemäß der Ausbildungsordnung Grundschule, § 1). Hier werden u.a. folgende Kriterien berücksichtigt: 1. Geschwisterkinder, 2. Schulwege, 3. Besuch eines Kindergartens in der Nähe der Schule, 4. ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen, 5. ausgewogenes Verhältnis von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Muttersprache.
Erhält das Kind an der gewünschten Grundschule keinen Schulplatz, erhalten die Eltern von dieser Schule Informationen über noch freie Plätze an anderen Grundschulen. Natürlich steht es den Eltern frei, selbst an einer anderen Grundschule nach einem Schulplatz anzufragen.
Es ist auf jeden Fall sichergestellt, dass jedes schulpflichtige Kind einen Platz an einer Grundschule erhält (-> Schulpflicht!)!
Wahl der SEK I / II-Schule:
Die Wahl einer Schule kann von den Eltern / Erziehungsberechtigten frei erfolgen. Ein Schulplatz an der ausgewählten Schule kann allerdings nicht zugesichert werden. Weitere Einzelheiten dazu im Schulgesetz NRW (§ 46 Abs. 3).
Informationen zu Schülerfahrkosten (SchülerTicket Westfalen)
Zum Schulhalbjahr 2022/2023 wird die SchülerCard und das Schulwegticket durch das Westfalen-weit gültige SchülerTicket Westfalen abgelöst. Das neue Angebot für Schülerinnen und Schüler der städtischen Schulen* gilt als Monatskarte im gesamten öffentlichen Personennahverkehr im Netz Westfalen und ist unbeschränkt, rund um die Uhr, ganzjährig gültig (für die Fahrt zur und von der Schule und auch für Fahrten in der Freizeit und in den Ferien). Das neue SchülerTicket Westfalen ist mit dem vollständig ausgefüllten Bestellschein über die Schule zu beantragen. Der Bestellschein ist auch online abrufbar bei Mobiel. Nähere Informationen dazu im Merkblatt Schülerfahrtkosten.
Wichtig! Für jedes neue Schuljahr muss von den Eltern/Sorgeberechtigten der Schüler*innen ein (Folge-)antrag für das SchülerTicket Westfalen per Bestellschein gestellt werden!
Das SchülerTicket Westfalen ersetzt die SchülerCard und das bisherige Schulwegticket für Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz außerhalb Bielefelds. Schülerinnen und Schüler mit einem Schülerfahrkostenanspruch erhalten das SchülerTicket Westfalen vergünstigt (gegen Zahlung eines monatlichen Eigenanteils). Grundschülerinnen und Grundschüler erhalten das SchülerTicket Westfalen kostenfrei. Anspruchsberechtigte Inhaberinnen und Inhaber eines Bielefeld-Passes, eines SGB-XII-Bescheides oder eines SGB-II-/Bürgergeld-Bescheides mit Schülerfahrkostenanspruch erhalten das SchülerTicket Westfalen bei Einreichung einer Kopie der Nachweise ebenfalls kostenfrei. Für alle, die keinen Schülerfahrkostenanspruch und damit keinen Anspruch auf einen Zuschuss haben, kostet das SchülerTicket Westfalen als Selbstzahler monatlich 36 Euro. Nähere Infos zu den Konditionen finden Sie im Merkblatt Schülerfahrtkosten.
Das neue ÖPNV-Angebot für Bielefelder Schülerinnen und Schüler an den städtischen Schulen wurde vom Rat der Stadt Bielefeld am 19.05.2022 beschlossen. Es besteht keine Verpflichtung, das SchülerTicket Westfalen zu abonnieren. Allerdings hat der Schulträger (die Stadt Bielefeld) mit dem Angebot in Form des ermäßigten das SchülerTicket Westfalen seine Verpflichtung Schülerfahrkosten zu übernehmen, erfüllt. Somit ist jegliche andere Form der Erstattung von Fahrkosten (z.B. PKW-Erstattungskosten) ausgeschlossen.
*Auch die privaten Schulträger prüfen aktuell, ob sie das SchülerTicket Westfalen anbieten werden. Schülerinnen und Schüler, die private Schulen besuchen, können das Angebot nutzen, wenn der private Schulträger eine Kooperationsvereinbarung mit MoBiel dazu geschlossen hat. Bitte fragen Sie bei Bedarf in der privaten Schule nach.
Weitere Informationen zu dem Thema Schülerfahrkosten