Schulsuche

Hier können Sie die (Grund-)Schule finden, die in der Nähe Ihres Wohnortes liegen.

Grundschulstandorte in Bielefeld

Möchten Sie auch wissen, welche weiterführenden Schulen in Ihrer Nähe liegen, folgen Sie bitte diesem Link.

Übersicht über alle Schulen in Bielefeld


Bielefelder Schulen stellen sich vor (Schulprofile)

Die Bildungsregion Bielefeld verfügt über ein breites Bildungsangebot. An zurzeit 112 städtischen und privaten Schulen in den Schulformen Grundschulen, Sekundarschulen, Gesamtschulen, Realschulen, Hauptschulen (auslaufend), Förderschulen, Gymnasien, Berufskollegs und anderen Schulformen werden die Grundlagen für eine erfolgreiche Bildung von über 50.000 Schülerinnen und Schülern geschaffen.

An Hand von Schulprofilen möchten wir Ihnen einen strukturierten Überblick über die Bielefelder Schullandschaft (Primarstufe, Sekundarstufe I / II) ermöglichen.


Wahl der Grundschule:

Jedes Kind, welches eingeschult werden soll, hat einen rechtlichen Anspruch auf einen Schulplatz in der wohnortnächsten Grundschule, insofern die jeweilige Grundschule genügend Schulplätze zur Verfügung stellen kann (-> § 46 Abs. 3 Schulgesetz NRW).

Alternativ können Eltern / Erziehungsberechtigte eine Grundschule, welche nicht die wohnortnächste ist, für ihr Kind frei auswählen. Dabei ist dann allerdings nicht gesichert, dass an der ausgewählten Schule ein Schulplatz zur Verfügung steht.

Schulplatz ja / nein?:

Über die Aufnahme der Schülerin oder des Schülers entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter der jeweiligen Schule. Die Aufnahme in eine Schule kann abgelehnt werden, wenn ihre Aufnahmekapazität erschöpft ist oder die Zahl der Anmeldungen die Mindestgröße unterschreitet.

Kann die ausgewählte Schule nicht alle angemeldeten Kinder aufnehmen, findet ein Auswahlverfahren statt (-> gemäß der Ausbildungsordnung Grundschule, § 1). Hier werden u.a. folgende Kriterien berücksichtigt: 1. Geschwisterkinder, 2. Schulwege, 3. Besuch eines Kindergartens in der Nähe der Schule, 4. ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen, 5. ausgewogenes Verhältnis von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Muttersprache.

Erhält das Kind an der gewünschten Grundschule keinen Schulplatz, erhalten die Eltern von dieser Schule Informationen über noch freie Plätze an anderen Grundschulen. Natürlich steht es den Eltern frei, selbst an einer anderen Grundschule nach einem Schulplatz anzufragen.

Es ist auf jeden Fall sichergestellt, dass jedes schulpflichtige Kind einen Platz an einer Grundschule erhält (-> Schulpflicht!)!  

Wohin nach der Grundschule?

Wahl der SEK I / II-Schule:

Die Wahl einer Schule kann von den Eltern / Erziehungsberechtigten frei erfolgen. Ein Schulplatz an der ausgewählten Schule kann allerdings nicht zugesichert werden. Weitere Einzelheiten dazu im Schulgesetz NRW (§ 46 Abs. 3).

Weitere umfassende Informationen zur Schulplatzsuche finden Sie auch auf den Internetseiten der Bezirksregierung Detmold.


Informationen zu Schülerfahrkosten

SchülerTicket Westfalen

Zum Schulhalbjahr 2022/2023 wird die SchülerCard und das Schulwegticket durch das Westfalen-weit gültige SchülerTicket Westfalen abgelöst. Das neue Angebot für Schülerinnen und Schüler der städtischen Schulen* gilt als Monatskarte im gesamten öffentlichen Personennahverkehr im Netz Westfalen und ist unbeschränkt, rund um die Uhr, ganzjährig gültig (für die Fahrt zur und von der Schule und auch für Fahrten in der Freizeit und in den Ferien). Das neue SchülerTicket Westfalen ist mit dem vollständig ausgefüllten Bestellschein über die Schule zu beantragen. Der Bestellschein ist auch online abrufbar bei Mobiel. Nähere Informationen dazu im Merkblatt Schülerfahrtkosten.

Das SchülerTicket Westfalen ersetzt die SchülerCard und das bisherige Schulwegticket für Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz außerhalb Bielefelds. Schülerinnen und Schüler mit einem Schülerfahrkostenanspruch erhalten das SchülerTicket Westfalen vergünstigt (gegen Zahlung eines monatlichen Eigenanteils). Grundschülerinnen und Grundschüler erhalten das SchülerTicket Westfalen kostenfrei. Anspruchsberechtigte Inhaberinnen und Inhaber eines Bielefeld-Passes, eines SGB-XII-Bescheides oder eines SGB-II-/Bürgergeld-Bescheides mit Schülerfahrkostenanspruch erhalten das SchülerTicket Westfalen bei Einreichung einer Kopie der Nachweise ebenfalls kostenfrei. Für alle, die keinen Schülerfahrkostenanspruch und damit keinen Anspruch auf einen Zuschuss haben, kostet das SchülerTicket Westfalen als Selbstzahler monatlich 36 Euro. Nähere Infos zu den Konditionen finden Sie im Merkblatt Schülerfahrtkosten.

Das neue ÖPNV-Angebot für Bielefelder Schülerinnen und Schüler an den städtischen Schulen wurde vom Rat der Stadt Bielefeld am 19.05.2022 beschlossen. Es besteht keine Verpflichtung, das SchülerTicket Westfalen zu abonnieren. Allerdings hat der Schulträger (die Stadt Bielefeld) mit dem Angebot in Form des ermäßigten das SchülerTicket Westfalen seine Verpflichtung Schülerfahrkosten zu übernehmen, erfüllt. Somit ist jegliche andere Form der Erstattung von Fahrkosten (z.B. PKW-Erstattungskosten) ausgeschlossen.

*Auch die privaten Schulträger prüfen aktuell, ob sie das SchülerTicket Westfalen anbieten werden. Schülerinnen und Schüler, die private Schulen besuchen, können das Angebot nutzen, wenn der private Schulträger eine Kooperationsvereinbarung mit MoBiel dazu geschlossen hat. Bitte fragen Sie bei Bedarf in der privaten Schule nach.

Weitere Informationen zu dem Thema Schülerfahrkosten

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