Start des Teilstandortes Wintersheide der Hans-Christian-Andersen-Schule im Sommer 2024

Die Lernfreude und Neugier eines jeden Kindes soll erhalten und gefördert, bzw. herausgefordert werden.

Hans-Christian-Andersen-Schule – Teilstandort Wintersheide

Für viele Kinder aus dem Bielefelder Süden steht im Sommer 2024 der Wechsel von der KiTa in die Grundschule an. Ein spannender neuer Lebensabschnitt beginnt. Zum 01.08.2024 eröffnet der Teilstandort Wintersheide (Elbeallee 130a) der Hans-Christian-Andersen-Schule in Bielefeld-Sennestadt. Der Teilstandort Wintersheide wird zweizügig, also mit zwei Parallelklassen, als inklusive Schule im Gemeinsamen Lernen und mit offenem Ganztagsangebot (OGS) geführt. Alle Kinder, die zum Schulbeginn Sommer 2024 an der geplanten Grundschule Wintersheide angemeldet wurden, erhalten einen Schulplatz am Teilstandort Wintersheide der Hans-Christian-Andersen-Schule im Schulgebäude an der Elbeallee 130a.

Die Versorgung des neuen Teilstandorts Wintersheide der Hans-Christian-Andersen-Schule mit Lehrkräften und weiterem pädagogischen Personal ist sichergestellt. Es werden unterschiedliche Fachkräfte in gleichwertigen, sogenannten multi-professionellen Teams zusammenarbeiten. Sie unterstützen sich gegenseitig in ihren Kompetenzen auf Augenhöhe und kooperieren auch mit Fachkräften und Beratungsstellen im Stadtteil.

Im Zuge der Vorbereitungen für das erste Schuljahr wird es weitere Informationsangebote (Informationsveranstaltungen, Beratungsangebote, etc) geben.


Die zu einem späteren Zeitpunkt geplante neue Grundschule Wintersheide erhält ein neues Schulgebäude inklusive Sporthalle. Dieses wird am Standort des Schulzentrums Wintersheide, südlich der Theodor-Heus-Realschule, entstehen. Durch die geplante neue Primarschule werden die bestehenden drei Sennestädter Grundschulen Astrid-Lindgren, Brüder-Grimm und Hans-Christian-Andersen entlastet.


Warum eröffnet die geplante Grundschule Wintersheide als Teilstandort Wintersheide der Hans-Christian-Andersen-Schule?

Mit Bescheid vom 25.07.2023 genehmigte die Bezirksregierung Detmold die Errichtung der neuen Grundschule mit zwei Parallelklassen am Standort Elbeallee130a. Diese Genehmigung wurde aktuell von der Bezirksregierung widerrufen. Gemäß § 82 Abs. 1 i.V.m. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) muss bei Errichtung einer neuen Grundschule die Mindestgröße von 25 Schülerinnen und Schülern pro Klasse für die Dauer von mindestens 5 Jahren gesichert sein. Die Mindestgröße von 50 Schülerinnen und Schülern wurde für die neue Grundschule Wintersheide nicht erreicht, da nicht genügend Eltern ihre Kinder für die erste Klasse an der neuen Grundschule Wintersheide zum kommenden Schuljahr 2024/205 angemeldet haben. Die geplante Grundschule Wintersheide wird somit zum Schuljahr 2024/2025 als ein Teilstandort Wintersheide der Hans-Christian-Andersen-Schule starten. Die Teilstandortbildung soll zunächst auf das Schuljahr 2024/25 befristet sein. Kinder, die an der Grundschule Wintersheide angemeldet wurden, werden am Teilstandort Wintersheide der Hans-Christian-Andersen-Schule in der Elbeallee 130a zum Schulbeginn im Sommer starten.

Ein Errichtungsbeschluss für die neue Grundschule Wintersheide kann nächstes Jahr erneut für das Schuljahr 2025/26 gefasst werden. Im Schuljahr 2025/26 ist mit deutlich mehr Kindern zu rechnen, so dass dann die Mindestschülerzahl für eine eigenständige Schule (der neuen Grundschule Wintersheide) erreicht wird.

Der Rat der Stadt Bielefeld hat sich 2021 mit großer Mehrheit dafür ausgesprochen, eine neue vierte Grundschule im Stadtbezirk Sennestadt zu eröffnen und die Schule auf dem Grundstück des Schulzentrums Wintersheide neu zu bauen. Da sich abzeichnete, dass der Grundschulneubau auf dem Grundstück des Schulzentrums Wintersheide nicht bis zum Beginn des Schuljahres 2024/25 bezugsfertig hergestellt werden kann, ergab sich die Notwendigkeit, die neue Grundschule Wintersheide bereits vorab in einem Interimsstandort zu gründen. Der Rat der Stadt Bielefeld hat am 11.05.2023 die aufbauende Errichtung der Grundschule Wintersheide am Standort der ehemaligen Comeniusschule an der Elbeallee 130a beschlossen. Mit Bescheid vom 25.07.2023 genehmigte die Bezirksregierung Detmold die Errichtung der neuen Grundschule mit zwei Parallelklassen am Standort Elbeallee130a. Diese Genehmigung wurde von der Bezirksregierung widerrufen (s.o.).

Teilstandort Wintersheide der Hans-Christian-Andersen-Schule im Bielefelder Süden (Elbeallee 130a)
Kartenausschnitt: © Stadt Bielefeld, Amt für Geoinformation und Kataster

Wissenswertes für Eltern

Ausstattung des neuen Teilstandortes Wintersheide

Der neue Teilstandort der Hans-Christian-Andersen-Schule erhält selbstverständlich eine an den Standards der Stadt Bielefeld orientierte Ausstattung sodass eine bestmögliche Entwicklung der Kinder gesichert ist. Diese erfolgt gemäß der Ganzheitlichen Schulentwicklungsplanung und der Digitalstrategie für die allgemeinbildenden Schulen in städt. Trägerschaft. Auch die Raumbedarfe an z.B. Klassenzimmern, OGS-Räumen, etc. sind stadtweit im Bielefelder Raumprogramm festgelegt und gelten ebenso für den Teilstandort Wintersheide.

Die Schule wird immer mehr auch Lebens- und Erfahrungsraum.

Digitalisierung

Der Teilstandort Wintersheide der Hans-Christian-Andersen-Schule wird – wie alle Grundschulen der Stadt Bielefeld – mit digitalen Bildschirmen / Präsentationsmedien und WLAN in jedem Klassenzimmer ausgestattet. Zum Schulbeginn erhält der Standort ergänzend Tablets (inkl. Stift & Cover) entsprechend der Hälfte der Schüler*innenanzahl. Dies bedeutet, dass zwei Kinder sich ein Tablet teilen. (Bis spätestens 2026 wird die Schule mit einem Tablet für jeden Schüler / jede Schülerin ausgestattet.) Die Tablets können die Schüler*innen zum Lernen über einen Leihvertrag auch mit nach Hause nehmen.

Alle Geräte werden mit der digitalen Schulplattform IServ der städtischen Schulen betrieben. Die Schulleitung und Lehrkräfte entscheiden darüber, welche Lern-Apps und Lernsoftware für die Schüler*innen der Schulen bereitgestellt werden. Die Grundlage für die Digitalisierung der Schule ist der aktuelle kommunale Medienentwicklungsplan sowie die Digitalstrategie für die allgemeinbildenden Schulen in städt. Trägerschaft.

Das Familiengrundschulzentrum als Ort der Begegnung – eine Brücke zwischen Elternhaus und Schule.

OGS (Offene Ganztagsschule) / Betreuungszeiten / Mittagessen

Am Teilstandort Wintersheide der Hans-Christian-Andersen-Schule wird es eine Betreuung der Schülerinnen und Schüler in der OGS geben. Der etablierte und erfahrene Träger DRK Soziale Dienste Bielefeld gGmbH wird die OGS übernehmen. In der OGS werden die Kinder gemeinsam ihr Mittagessen einnehmen, ihre Hausaufgaben erledigen, zusammen eine gute Zeit verbringen und an allen Unterrichtstagen professionell und kindgerecht betreut werden.

Die Betreuungszeiten sind in der Regel an allen Unterrichtstagen* von spätestens 8.00 Uhr bis mindestens 15.00 Uhr (bei Bedarf auch länger). Eine genaue Festlegung der Betreuungszeiten erfolgt durch den OGS-Träger in Abstimmung mit den Verantwortlichen für die jeweilige Schule und entsprechend der Elternbedarfe (z.B. Betreuungszeit ab 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr).

Die DRK Soziale Dienste Bielefeld gGmbH wird in Abstimmung mit den Verantwortlichen in der Schule die OGS-Gruppen (klassenbezogen / jahrgangsübergreifend) sowie die Gruppengröße organisieren. Ebenso werden pünktlich zum Schulstart alle weiteren Fragen z.B. zur Organisation der Hausaufgaben, sowie den Öffnungszeiten der OGS in den Ferien* geklärt. Ziel ist es von allen Beteiligten, dass Ihr Kind in der zukünftigen OGS alles erhält, was es für einen fröhlichen und entspannten (Schul-)tag benötigt. Weitere Informationen zur OGS


* Zu Ihrer Information: In Bielefeld gibt es eine schulübergreifende OGS-Ferienbetreuung, die auch teilweise an der besuchten Schule stattfindet. Sie können sich den Ort der OGS-Ferienbetreuung in Bielefeld aussuchen und über ein Online-Portal buchen.


Weg / Fahrt zur Schule

Aufgrund der Besonderheit der Beschulung an dem Interimsstandort ehemalige Comeniusschule (Elbeallee 130a) prüft die Verwaltung derzeit für alle Schülerinnen und Schüler, die den Schulstandort nicht bzw. nicht sicher fußläufig erreichen können, die Einrichtung eines Schülerspezialverkehrs.

Weitere Informationen zu Schülerfahrkosten

Die Stärken und Fähigkeiten des Kindes herausfinden, positiv nutzen und besondere Begabungen fördern.


Gemeinsames Lernen

Gemäß § 20 Abs. 2 SchulG NRW findet sonderpädagogische Förderung in der Regel in der allgemeinen Schule statt. Der Unterricht wird dabei als Gemeinsames Lernen (GL) für Schülerinnen und Schüler mit und ohne Unterstützungsbedarf im Klassenverband oder in der Lerngruppe erteilt.

Weitere Informationen zum Themenbereich Inklusion / Sonderpädagogischer Förderbedarf


Jedes Kind ist einzigartig und muss mit all seinen Facetten ganzheitlich auf Augenhöhe wahrgenommen und begleitet werden.


Mit Ihrem Kind wächst auch die neue Schule heran. Die Schule lebt davon, dass Eltern als Kooperationspartner aktiv werden. Bringen Sie Ihre Fähigkeiten und/oder Ihr Fachwissen mit ein (beispielsweise bei der Gestaltung der Schule, im Werkstattbereich oder in offenen (Betreuungs-)Phasen).

Herzlich Willkommen im Teilstandort Wintersheide der Hans-Christian-Andersen-Schule!

Digitale Medien, Datenschutz und Co.

Auch schon in den Grundschulen werden die Schülerinnen und Schüler (natürlich unter Anleitung und mit passender Vorbereitung und Einführung durch die Lehrkräfte) regelmäßig digitale Medien und digitale Werkzeuge in allen Fächern nutzen. Dabei geht es nicht nur darum die Medien und Werkzeuge selbst zu erlernen und anzuwenden sondern auch darum

  • Lernprozesse zu gestalten
  • Lernprozesse zu dokumentieren
  • gemeinsam/ kollaborativ mit anderen Kindern zu arbeiten
  • in selbstgesteuerten Lernangeboten eigenständig zu arbeiten
  • Medienprodukte zu erstellen
  • Medienkompetenz in der begleiteten Nutzung digitaler Medien zu erwerben.

Bei der Nutzung von digitalen Medien werden meist personenbezogene Daten verarbeitet, so dass natürlich auch der Datenschutz beachtet wird. Die Schulen wählen nur solche Apps und digitalen Plattformen aus, bei denen sie Gewissheit haben, dass die Daten der Kinder sicher sind. Aber natürlich entscheiden die Eltern / Erziehungsberechtigten, ob die Daten des Kindes verarbeitet werden dürfen oder nicht. Wenn ein Kind ein Angebot nicht nutzen darf, entstehen keine Nachteile. Die Schule / Lehrkraft wird dann ein alternatives Angebot machen.

Hier möchten wir Ihnen weiterführende Informationen zu den einzelnen Medien, Apps und Plattformen und auch zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten geben.

Bitte schauen Sie sich die entsprechenden Dokumente an, da die Annahme bzw. die Einwilligung durch die Erziehungsberechtigten in die zur Nutzung erforderliche Datenverarbeitung Voraussetzung für die Nutzung ist.

Die notwendigen Unterlagen zur Einwilligung erhalten Sie zusammen mit dem Anmeldeschein zur Anmeldung von der GS Winterseheide. Sollten Sie die Anmeldeunterlagen von einer anderen Schule erhalten haben, bekommen Sie die Unterlagen zur Einwilligung direkt am Anmeldetermin im Schulbüro.

IServ

Für alle Arbeiten im Unterricht und in Phasen des eigenverantwortlichen Lernens erhalten die Schülerinnen und Schüler Zugang zum IServ Schulserver der Schule. Den Zugang zu IServ stellen die Schulen auch außerhalb des Unterrichts zur schulischen Nutzung zur Verfügung. Die Nutzung setzt einen verantwortungsvollen Umgang mit den über IServ bereitgestellten Diensten sowie den eigenen personenbezogenen Daten und denen von anderen in der Schule lernenden und arbeitenden Personen voraus. Die folgende Nutzungsvereinbarung und die Informationen zur Datenverarbeitung stecken den Rahmen für eine verantwortungsvolle Nutzung ab.

Die Annahme bzw. die Einwilligung durch die Erziehungsberechtigten in die zur Nutzung erforderliche Datenverarbeitung sind Voraussetzung für die Nutzung von IServ. Im Falle der nicht erfolgten Zustimmung seitens der Erziehungsberechtigten zur Nutzung von IServ

  • wird das entsprechende Kind trotzdem in die Benutzerverwaltung von IServ aufgenommen und es werden Anmeldedaten erzeugt
  • wird der entsprechende Benutzer vom Administrierenden der Schule als „eingeschränkt“ eingestuft, sodass eine Anmeldung an PCs oder Notebooks in der Schule noch möglich ist, aber IServ an sich nicht genutzt werden kann 

Dieses ist notwendig, da eine Anmeldung an den schulischen PCs und Notebooks nur über die Zugangsdaten aus IServ möglich ist.

Und noch ein Hinweis zu den Elternaccounts
Sofern das Modul der Elternregistrierung eingesetzt wird, geschieht das nur, wenn die Eltern in diese Verarbeitung ihrer Daten einwilligt und sich mittels eines von der Schule gestellten Codes angemeldet haben. Ein Elternkonto kann nur fest verbunden mit einem Schülerkonto erstellt werden. Für die Berechtigungen eines Eltern-Accounts ist die Schule verantwortlich. 

Nutzungsordnung IServ

Nutzungsordnung IServ Videokonferenztool

Datenschutzrechtliche Information zu IServ gemäß Artikel 13 und 14 DSGVO

Datenschutzrechtliche Information zum IServ Videokonferenztool gemäß Artikel 12 DSGVO

Informationen zu den Modulen, die an der Schule eingesetzt werden bzw. eingesetzt werden können, und den dort verarbeiteten Daten finden Sie im Detail in dem Dokument „Welche Daten werden in welchem Modul verarbeitet.docx“. Dieses finden Sie online unter https://www.iserv.de/downloads/privacy/ im Dokumentenpaket für Schulen.

LOGINEO NRW LMS

Mit LOGINEO NRW LMS stellt das Land NRW den Schulen in Nordrhein-Westfalen eine digitale Lernplattform zur Verfügung, die diesen u.a. die Möglichkeit bietet, Texte, Videos und andere Unterrichtsmaterialien online bereitzustellen und so die Schülerinnen und Schüler in ihren Lehr-Lern-Prozessen digital zu unterstützen.

Die Kinder können auf der digitalen Lernplattform Aufgaben bearbeiten, ihre Ergebnisse hochladen und von ihren Lehrkräften gezielt Rückmeldungen erhalten. Die Nutzung von LOGINEO NRW LMS ist kostenlos und erfüllt die geltenden Anforderungen des Datenschutzes.

Für die Aktivierung des Nutzerkontos von LOGINEO NRW sind die Anerkennung der Nutzungsbedingungen, die Kenntnisnahme der Datenschutzerklärung und die Einwilligung in die Verarbeitung freiwillig bereitgestellter Nutzungsdaten erforderlich.

Nutzungsbedingungen LOGINEO NRW LMS

Datenschutzerklärung LOGINEO NRW LMS

Nutzung von iPads mit individuellen Nutzerkonten

An der Schule nutzen Kinder sowie Lehrkräfte im pädagogischen Netz der Schule iPads. Hierfür ist ein persönliches Nutzerkonto notwendig und es werden personenbezogene Daten verarbeitet.

Die personenbezogene Daten der Benutzer*innen werden von der Schule, von Apple, von Microsoft, von der Lernplattform LOGINEO NRW/ LOGINEO LMS oder der Anton-App verarbeitet. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie hier.  Bitte beachten Sie, dass sich diese Informationen im Hinblick auf Apple nur auf iPads, iOS, iCloud und Apple eigene Apps beziehen. Apps anderer Anbieter sind hier nicht berücksichtigt.

Digitale Klasse – Ausführliche Informationen zur Datenverarbeitung

Antolin

Antolin ist ein Internetprogramm des Schulbuchverlages Westermann. Mit diesem Programm haben die Schulen in den vergangenen Jahren gute Erfahrungen gemacht, um Kinder zum Lesen zu motivieren. In Antolin können Kinder zu gelesenen Büchern Fragen beantworten und Punkte sammeln. Dafür wird für jedes Kind ein persönliches Konto erstellt. 

Über das Klassenkonto kann die Lehrkraft des Kindes sehen, wie viele Fragen das Kind mit welchem Erfolg beantwortet hat, um es bei Bedarf zu unterstützen. Die Eltern / Erziehungsberechtigten können sich jederzeit mit ihrem Kind gemeinsam in Antolin einloggen. 

Zur Teilnahme an Antolin ist es erforderlich, für jedes Kind ein passwortgeschütztes Lesekonto einzurichten. Dafür geben die Lehrkräfte den Vornamen, Spitznamen oder den vollständigen Namen des Kindes an. Es erleichtert den Lehrkräften die Arbeit, den vollständigen Namen des Kindes zu verwenden. Eltern / Erziehungsberechtigte haben jedoch auch die Wahl, einen Fantasienamen zu wählen.

Datenschutzrechtliche Information zur Online-Plattform Antolin gemäß Artikel 12 DSGVO

Online-Plattform Anton

Anton ist eine Online-Plattform mit Übungen in Mathe, Deutsch, Sachunterricht und Musik. Die Schulen nutzen die Anton-App im Rahmen der individuellen Förderung an der Schule. Die Online Plattform Anton kann über Browser und App genutzt werden.

Zur Nutzung braucht jedes Kind ein persönliches Konto. In Anton werden dann die bearbeiteten Übungen und Lernerfolge festgehalten. Im Klassenkonto kann die Lehrkraft des Kindes sehen, welche Übungen das Kind bearbeitet hat und mit welchem Erfolg. Bei Bedarf kann die Lehrkraft dem Kind weitere passende Übungen zuweisen und Feedback geben. Auch Eltern können mit ihrem Kind sehen, wo es steht, wenn sie sich gemeinsam einloggen. Für die Nutzung von Anton ist es erforderlich, für jedes Kind ein passwortgeschütztes Nutzerkonto einzurichten. Dafür geben die Schulen den Vornamen, Spitznamen oder den vollständigen Namen des Kindes an. Es erleichtert den Lehrkräften die Arbeit, den vollständigen Namen des Kindes zu verwenden. Die Eltern / Erziehungsberechtigen haben jedoch auch die Wahl, einen Fantasienamen zu wählen.

Datenschutzrechtliche Information zur Online-Plattform Anton gemäß Artikel 12 DSGVO

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