Ganzheitliche Schulentwicklungsplanung für die Bielefelder Schulen

Wie entwickelt sich die Bielefelder Schullandschaft in den nächsten zehn Jahren? Wie sehen die Veränderungen und möglichen Erweiterungen von Schulen in der Zukunft aus? Welche qualitativen Ziele der Schulentwicklung werden empfohlen?

Der Ganzheitliche Schulentwicklungsplan für die städtischen allgemeinbildenden Schulen in Bielefeld ist fertiggestellt. Er zeigt detailliert auf über 280 Seiten, in acht Kapiteln, neben einer allge­meinen Darstellung des schulischen Angebots in Bielefeld, Perspektiven für die quantitative und qualitative Entwicklung der Bielefelder Schullandschaft in den nächsten zehn Jahren bis zum Jahr 2030 auf.

  1. Präambel; Einleitung
  2. Methodik: Datengrundlage; Prognosen (Schülerzahl-, Raumbedarfsprognose); Index der bildungsrelevanten sozialen Belastungen
  3. Schulentwicklungsplanung für die städtischen Grundschulen: Grundschullandschaft in Bielefeld; Schülerzahlen; Raumbestand und Raumbedarfsprognose; kleinräumige und standortbezogene Entwicklungen der Schülerzahlen und der Raumbedarfe Handlungsgebiete: Babenhausen; Brackwede-West; Brackwede-Mitte/Gadderbaum; Dornberg; Heepen-Nord; Heepen-Süd; Jöllenbeck/Brake; Mitte-Nordost; Mitte-West; Schildesche-Ost; Senne; Sennestadt; Sieker; Stieghorst
  4. Schulentwicklungsplanung für die städtischen weiterführenden Schulen: Schullandschaft der Sekundarstufe I/II in Bielefeld; Schülerzahlen; Raumbestand und Raumbedarfsprognose; schulformspezifische und standortbezogene Entwicklungen der Schülerzahlen und der Raumbedarfe Schulformen: Gesamtschule; Gymnasium; Realschule; Sekundarschule
  5. Qualitative Ziele der Schulentwicklung im schulischen Ganztag: Informationen zum schulischen Ganztag in Bielefeld; Qualität im schulischen Ganztag – Bildungswissenschaftliche Empfehlungen; Perspektive der Bielefelder Bildungsakteure – Themenforum Ganztag; Rechtlicher Rahmen; Handlungsempfehlungen
  6. Schulische Inklusion: Informationen zur schulischen Inklusion in Bielefeld; Bildungswissenschaftliche Empfehlungen zur inklusiven Schulentwicklung; Perspektive der Bielefelder Bildungsakteure – Themenforum Inklusion; Rechtliche Rahmenbedingungen der schulischen Inklusion; Handlungsempfehlungen
  7. Umgang mit schulischer Heterogenität und Segregation: Informationen zu Heterogenität und Segregationstendenzen an Bielefelder Grundschulen und den weiterführenden Schulen mit einer Sekundarstufe I; Bildungswissenschaftliche Empfehlungen zum Umgang mit Heterogenität und Segregation
  8. Individuelle Förderung: Verringerung der negativen Folgen von schulischer Segregation; Perspektive der Bielefelder Bildungsakteure; Rechtlicher Rahmen; Handlungsempfehlungen
  9. Qualität von Schulraum: räumliche Anforderungen an Schule; Handreichung zum Schulbau des Städtetags NRW und Modifikationen – ein Raumprogramm für Bielefeld; Raumbedarfe Primarstufe, Sekundarstufe I/II + Umsetzung
  10. Zusammenfassung; Ausblick

Die Stadt Bielefeld als Schulträger versteht Ganzheitlichkeit im Rahmen der Schulentwicklung als einen fortlaufenden Prozess, der nur in Kooperation mit Stadtentwicklung, Sozialplanung, Gesundheitsplanung, Umweltplanung, Verkehrsplanung, Jugendhilfeplanung, dem Kommunalen Integrati­onszentrum, den Schulaufsichten und der Bezirksregierung sowie weiteren Akteuren möglich ist. Der vorliegende Ganzheitliche Schulentwicklungsplan ist als erster Aufschlag für eine fortlaufende Schulentwicklungsplanung zu verstehen, die dem Anspruch nach auf Ganzheitlichkeit zielt.

Der aktuelle Bericht dokumentiert unter anderem die Entwicklung der Schülerzahlen in Form von Prognosen, die Raumbestände an den Schulen und die daraus resultierenden Bedarfe. Es werden die Ergebnisse und Szenarien für die städtischen Grundschulen, aufgeteilt in 14 Handlungsgebiete, sowie für die weiterführenden Schulen, unterteilt nach Schulformen, dargestellt. Eine Analyse der Bildungswanderung zwischen den Grundschulen sowie der Übergangszahlen zu den weiterführenden Schulen erlaubt eine fundierte Einschätzung von Bedarfen in den jeweiligen Handlungsgebieten (Grundschulen) bzw. inner­halb der jeweiligen Schulform (allgemeinbildende weiterführende Schulen).

„Erstmals wurden in diesem Schulentwicklungsplan über die rechtlichen Anforderun­gen hinausgehend auch qualitative Ziele der Schulentwicklung in Bielefeld erarbeitet, die auf bildungswissenschaftlichen Expertisen sowie den Rückmeldungen von Bielefelder Bil­dungsakteuren basieren“, erläutert Dr. Udo Witthaus, Dezernent für Schule, Bürger, Kultur, Sport der Stadt Bielefeld. „Daraus ergeben sich Handlungsempfehlungen für die Stadt Bielefeld als Schulträger, die sowohl räumliche, personelle als auch sächliche Ausstattungen betreffen.“

Vor dem Hintergrund der Ziele des Leitbildes Bildung der Bildungsregion Bielefeld Bildungsgerechtigkeit zu fördern, Segregation zu vermeiden und Inklusion zu ermöglichen, wird im aktuellen Gesamtbericht erörtert, welche Handlungsmöglichkeiten für den Schulträger – Stadt Bielefeld – bestehen, um diese Ziele zu erreichen. Es werden Ideen zur Förderung von Qualität im Ganztag vorgestellt, die Vertiefung von Inklusion an Schulen wird thematisiert und der Umgang mit Heterogenität und Segregation betrachtet.

Da die räumliche und sachliche Ausstattung eine Kernaufgabe des Schulträgers ist, werden ergänzend Analyseergebnisse zur Qualität von Schulraum dargestellt. Ein neues Raumprogramm für Bielefeld wird vorgeschlagen, das sich überwiegend an den Empfehlungen des Städtetags NRW orientiert.

Zusammengefasste Ergebnisse der Ganzheitlichen Schulentwicklungsplanung:

Durch aktualisierte Schülerzahlprognosen wurde ein deutlicher Anstieg der Anzahl der Schüler*innen ermittelt. Bis zum Schuljahr 2025/26 steigt die Zahl an Grundschulen um bis zu 2.800 Schüler*innen. Besonders deutliche Steigerungen der Schülerzahlen werden in den Handlungsgebieten Babenhausen, Sennestadt und Sieker erwartet. Es wird daher die Errichtung von drei neuen Grundschulen in diesen Handlungsgebieten empfohlen. Für die weiteren elf Handlungsgebiete ergibt sich ein Bedarf von insgesamt neun Zügen, der voraussichtlich über die bauliche Erweiterung bestehender Grundschulen abgedeckt werden kann. (Dazu erfolgten bereits Beschlüsse des Schul- und Sportausschusses am 18.02.2020 und 22.06.2020.)

Auch für die weiterführenden allgemeinbildenden Schulen wurde ein deutlicher Anstieg der Schülerzahlen ermittelt. Demnach handelt es sich um einen Zuwachs von über 2.700 Schüler*innen in der Sekundarstufe I und einen leichten Rückgang um 75 Schülerinnen und Schülern in der Sekundarstufe II bis zum Schuljahr 2029/30. Die Verteilung des Anstiegs der Schülerzahlen fällt je nach Schulform unterschiedlich aus.

An den Gymnasien wurde ein Bedarf von insgesamt zehn zusätzlichen Zügen ermittelt. Die Erweiterung des Gymnasiums am Waldhof und des Ceciliengymnasiums um jeweils zwei Züge wird bereits geprüft bzw. umgesetzt (gemäß Beschluss des Schul- und Sportausschusses vom 07.09.2020). Zusätzlich besteht Bedarf für zusätzliche Schulplätze im Gymnasialbereich im Umfang von sechs bis acht Zügen im erweiterten Innenstadtbereich.

An den Realschulen zeigt sich ein Bedarf in Bielefeld Mitte von einem zusätzlichen Zug, sofern Schüler*innen nicht auf Realschulen in anderen Stadtbezirken verwiesen werden sollen. Aufgrund der hohen Nachfrage an Realschulen in Bielefeld Mitte wird die Gertrud-Bäumer-Schule um einen Zug erweitert (gemäß Beschluss des Schul- und Sportausschusses vom 07.09.2020).

An den Gesamtschulen entsteht ein Bedarf von ein bis zwei Zügen. Der Überschreitung der Kapazitäten an den Gesamtschulen könnte mit der Erweiterung der GesamtSchule Quelle um einen Zug begegnet werden.

An den Sekundarschulen wird ein Bedarf von einem zusätzlichen Zug ermittelt. Die Erweiterung der Sekundarschule Königsbrügge bzw. der Sekundarschule Gellershagen um einen Zug könnte die fehlenden Kapazitäten an Sekundarschulen beheben.

Zur Förderung der Qualität im Ganztag wird eine Ausweitung gebundener und rhythmisierter Ganztagsmodelle empfohlen. Außerdem wird auf die Relevanz multiprofessioneller Zusammenarbeit verwiesen sowie die Breite des Angebots und das Vorliegen einer Konzeption als Qualitätskriterium angeführt. Um dies zu unterstützen werden folgende Handlungsempfehlungen formuliert:

  • Bei dem Personal der OGS-Träger sollen Arbeitszeiten für Kooperation und Konzeption verstärkt berücksichtigt werden.
  • Wenn Schulen die Rhythmisierung des Ganztags umsetzen, soll eine Entlastung der Schulleitungen durch zusätzliche Personalstunden im Schulbüro erfolgen.
  • Ebenso soll bei der Umsetzung von Rhythmisierung des Ganztags eine Berücksichtigung der Arbeitszeit der Fachkräfte beim OGS-Träger für eine zeitweise doppelte Besetzung erfolgen.
  • Eine Sachmittelpauschale zur Verbesserung der Angebotsbreite wird zur Verfügung gestellt.
  • Bauliche Bedarfe werden an allen Schulen geprüft, die ein integriertes Konzept einer Ganztagsschule stützen, multiprofessionelle Kooperation ermöglichen und den Anforderungen einer ganztägigen Schule gerecht werden.

Zur Umsetzung schulischer Inklusion wurde festgestellt, dass bei steigenden Schülerzahlen auch von einem weiter steigenden Bedarf an Plätzen im gemeinsamen Lernen auszugehen ist. Im vorliegenden Konzept wurden die folgenden Empfehlungen formuliert:

  • Es wird eine Konzeption für ein Bielefelder Förderzentrum erarbeitet. Die Stadt Bielefeld erklärt sich generell bereit, dafür räumliche und personelle Ressourcen bedarfsgerecht zur Verfügung zu stellen.
  • Eine Fortbildungsoffensive für multiprofessionelle Kooperation soll sicherstellen, dass das Zusammenwirken im multiprofessionellen Team gelingt.
  • In Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und dem Sozialamt wird an einer Neukonzeption von Schulbegleitung/Integrationshilfe gearbeitet. Ziel ist eine systemische Lösung im Sinne von Fachkräften als Beschäftigte an Schule oder beim OGS-Träger.
  • Im Schulbau werden die Bedarfe inklusiver Ganztagsschulen konsequent mitgedacht. Für zukünftige Bauprojekte wird von den Raumbedarfen für Gemeinsames Lernen an allen Schulen ausgegangen.
  • Die Stadt Bielefeld wirkt darauf hin, dass auch die Gymnasien Gemeinsames Lernen anbieten und unterstützt die Gymnasien dabei im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten.

Für den Umgang mit Heterogenität und Segregation an Schulen wird auf Möglichkeiten einer gezielten Stärkung von Schulen mit einer benachteiligten Schülerschaft verwiesen.

Um Schulen im Umgang mit Heterogenität und in der Umsetzung individueller Förderung durch den Schulträger zu stützen, werden folgende Maßnahmen empfohlen:

  • Die Stadt Bielefeld unterstützt den Ausbau des rhythmisierten Ganztags, um eine ganztätige individuelle Förderung zu ermöglichen.
  • Die räumlichen Voraussetzungen für individuelle Förderung werden optimiert, insbesondere durch zusätzliche Flächen zur Differenzierung sowie durch Ruhe-/Entspannungsbereiche in Schulen.
  • Eine Fortbildungsoffensive für multiprofessionelle Kooperation soll sicherstellen, dass das Zusammenwirken im multiprofessionellen Team gelingt.

Für Schulen, deren Schüler*innen in besonderem Maße von bildungsrelevanten sozialen Belastungen betroffen sind, wird vorgeschlagen:

  • Schulsozialarbeit wird zunehmend über eine sozialindexgesteuerte Ressourcenzuteilung entsprechend der Handlungsempfehlungen aus dem Rahmenkonzept ´Schulsozialarbeit` gesteuert. Schulen mit besonderen bildungsrelevanten sozialen Belastungen in der Schülerschaft erhalten eine sozialpädagogische Fachkraft zum Aufbau von Familiengrundschulzentren bzw. zur Unterstützung bei der Zusammenarbeit mit Eltern.
  • Es werden zusätzliche Flächen zur Differenzierung sowie Räumlichkeiten zur Elternbeteiligung und zur Öffnung ins Quartier (z. B. Familienzentrum an Grundschule) geschaffen.
  • Im Amt für Schule unterstützt eine pädagogisch qualifizierte Person die Schulen bei der Vernetzung mit außerschulischen Bildungseinrichtungen und der Gestaltung von Übergängen.

Um Segregationstendenzen soweit wie möglich entgegenzuwirken, wird ferner vorgeschlagen:

  • Der Ausbau des integrierten Systems an den weiterführenden Schulen wird unterstützt.
  • Von den weiterführenden Schulen des gegliederten Systems ird erwartet, die individuelle Förderung aller aufgenommen Schüler*innen bis zum Ende der Sekundarstufe I fortzuführen und den Schüler*innen einen entsprechenden Abschluss zu ermöglichen.
  • Ergänzend sollen im Grundschulbereich verbindliche Schuleinzugsbereiche festgelegt werden, wenn dies zur Reduzierung von Segregation beitragen kann.

Aufbauend auf den genannten Vorschlägen und in Anlehnung an die Empfehlungen der Montag Stiftung sowie des Städtetags Nordrhein-Westfalen, wird ein neues Raumprogramm für Bielefelder Schulen formuliert. Es ist auf die Bedarfe inklusiver Ganztagsschulen ausgerichtet und soll sowohl bei zukünftigen Neubauten als auch bei Um- und Anbauten leitend sein. Angestrebt wird die Überprüfung aller Schulen im Bestand hinsichtlich bestehender Raumbedarfe entsprechend des neuen Raumprogramms.


Strategische Ziele im Bereich der Schulentwicklung

Mit den Beschlüssen des Schul- und Sportausschusses der Stadt Bielefeld vom 23.01.2018 und 22.01.2019 wurde der Schulträger, die Stadt Bielefeld, mit der Erstellung eines Schulentwicklungsplans für die Stadt Bielefeld beauftragt.

Der Schulträger steht vor der Aufgabe, für die kommenden Jahre den benötigten Schulraum und die dafür erforderlichen Ressourcen bedarfsgerecht bereitzustellen. Der Schulentwicklungsplanung kommt dabei eine wichtige Funktion zu. Sie dient nicht nur der Planung schulorganisatorischer und schulbaulicher Maßnahmen, sondern stellt darüber hinaus Steuerungswissen für die Errichtung, Änderung und Auflösung von Schulen zur Verfügung. Demnach erforderliche Maßnahmen sind über Gremienbeschlüsse auf den Weg zu bringen und in der Folge unter Umständen der Oberen Schulaufsichtsbehörde (hier: Bezirksregierung Detmold) zur Genehmi­gung vorzulegen (§ 81 Abs. 3 SchulG NRW).

Für die Stadt Bielefeld wurden zu folgenden Themen strategische Ziele im Bereich der Schulentwicklung erarbeitet:

  • Qualität des schulischen Ganztags
  • Inklusion
  • Umgang mit Heterogenität
  • Individuelle Förderung
  • Vermeidung erzwungener Schulformwechsel
  • Vermeidung schulischer Segregation                                                                                                                   (Segregation = Konzentration von Schülergruppen mit hohem oder niedrigem sozialen Status und/oder nach ethnischer Herkunft an bestimmten Schulen.)

Die strategischen Ziele wurden so definiert, dass sie zur Verwirklichung des Oberziels „Mehr Bildungsgerechtigkeit“ in der Bildungsregion Bielefeld beitragen.


Projektgruppe ´Ganzheitliche Schulentwicklungsplanung`

Für die Erarbeitung des ganzheitlichen Schulentwicklungsplans wurde 2019 eine Fachstelle bei der Abteilungsleitung ´Schulentwicklungs- und Bildungsplanung, kommunales Bildungsbüro` im Amt für Schule, eingerichtet. Unterstützt wurde die Fachstelle von einer Expertengruppe, die mit externen Fachleuten besetzt war und zentrale Themen in der Schulentwicklung wie z.B. Ganztag, Heterogenität, Integration und Inklusion einbezog.


Expert*innengruppe ´Ganzheitliche Schulentwicklungsplanung`

Um sicherzustellen, dass der aktuelle Stand der bildungswissenschaftlichen Diskussion abgebildet wird und um aktuelle Perspektiven auf die Gestaltungsmöglichkeiten von Schulträgern einfließen zu lassen, wurde das Amt für Schule während der Erstellung dieses Schul­entwicklungsplanes kontinuierlich durch eine Expert*innengruppe beraten. Diese Gruppe setzte sich aus externen Fachleuten aus Wissenschaft und Praxis zu den Themenfeldern Schulbau, Inklusion, Schulqualität, schulischer Ganztag, Integration, Umgang mit Heterogenität und individuelle Förderung zusammen.


Beteiligung von Bildungsakteuren

Für die Erarbeitung der strategischen Ziele im Rahmen der Ganzheitlichen Schulentwicklungsplanung, z.B. mit Blick auf den schulischen Ganztag, den Umgang mit Inklusion oder die Segregation an Schulen, war im Gesamtprozess eine Beteiligung aller schulischen Akteure in Themenforen geplant. Das erste Themenforum zum schulischen Ganztag fand im November 2019 statt. Im Februar 2020 diskutierten in einem zweiten Themenforum über hundert Bildungsakteure und Expertinnen und Experten das Thema ´Inklusion`. Weitere Foren zu den Themen ´Heterogenität` und ´Segregation` konnten aufgrund der Corona-Pandemie nicht stattfinden.

Insbesondere bei der Umsetzung konkreter Um- und Anbaumaß­nahmen an Schulen sollen zukünftig neben der Schulleitung, ggf. der OGS-Leitung und den Mitarbeitter*innen an Schulen auch Schüler*innen und Eltern in die Planung einbezogen werden.


Schulentwicklungsplanung: ein gesetzlicher Auftrag

Die Schulentwicklungsplanung ist in Nordrhein-Westfalen ein gesetzlicher Auftrag. Der Schulträger ist gemäß § 80 Schulgesetz NRW (SchulG NRW) zu einer Schulentwicklungsplanung verpflichtet. Gemäß § 80 Abs. 5 sind dabei folgende Aspekte zu berücksichtigen:

1. das gegenwärtige und zukünftige Schulangebot nach Schulformen, Schularten, Orten des Ge­meinsamen Lernens, Schulgrößen (Schülerzahl, Klassen pro Jahrgang) und Schulstandorten,

2. die mittelfristige Entwicklung des Schüleraufkommens, das ermittelte Schulwahlverhalten der Eltern und die daraus abzuleitenden Schülerzahlen nach Schulformen, Schularten, Orten des Gemeinsamen Lernens und Jahrgangsstufen,

3. die mittelfristige Entwicklung des Schulraumbestands nach Schulformen, Schularten, Orten des Gemeinsamen Lernens und Schulstandorten.

Darüber hinaus ist der Schulträger nach § 80 Abs. 1 SchulG NRW dazu verpflichtet, eine mit den Planungen benachbarter Schulträger abgestimmte Schulentwicklungsplanung zu betreiben. Diese dient nach Maßgabe des Bedarfs (§ 78 Abs. 4 SchulG NRW) der Sicherung eines gleich­mäßigen, inklusiven und alle Schulformen und Schularten umfassenden Bildungs- und Ab­schlussangebots in allen Landesteilen. Die Oberen Schulaufsichtsbehörden beraten die Schul­träger dabei und geben ihnen Empfehlungen. Ferner sind Schulentwicklungsplanung und Jugendhilfeplanung aufeinander abzustimmen.

Skip to content