Kinder- & Jugendbeteiligung in Bielefeld – gelebte Demokratie

Beteiligung belebt und inspiriert unsere Stadtgesellschaft. Ein modernes und vielfältiges Bielefeld ist ohne Beteiligung nicht denkbar. Die Beteiligung bzw. Partizipation der Einwohnerinnen und Einwohnern ist der Stadt Bielefeld darum ein besonderes Anliegen. In diversen Arbeitszusammenhängen und mit unterschiedlichen Kooperationspartnern möchte die Stadt die Grundlagen und positive Bedingungen für eine gelingende Partizipation schaffen.

Die Bildungsregion Bielefeld formuliert im Leitbild Bildung einen breiten Bildungsbegriff. Vor diesem Hintergrund steht auch gesellschaftliche Teilhabe im Fokus; Beteiligung und Partizipation sind zentrale Arbeitsfelder der Bildungsregion. Besonderes Augenmerk wird bei auf die Gruppe der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen gelegt: Wie leben und erleben sie demokratische Werte und gemeinwohlorientiertes Handeln in ihrer Stadt? Wie und in welchem Maße werden ihre Erfahrungen und Anliegen in Diskussions- und Entscheidungsprozesse einbezogen? 

Das Bildungsbüro, als koordinierendes und operatives Organ der Bildungsregion, arbeitet im Themenfeld ´Kinder- & Jugendbeteiligung` mit kommunalen Bildungsakteuren zusammen und pflegt dabei insbesondere den engen Kontakt zur Schullandschaft inklusive der Schulsozialarbeit – und natürlich zu den Kindern und Jugendlichen selbst!

Aktuell: Dein Thema für die Bildungskonferenz 2023!


Kinder & Jugendbeteiligung in Bielefeld

Die Bildungsregion möchte Kinder- & Jugendbeteiligung in Bielefeld zusammen mit Kindern und Jugendlichen gestalten. Dabei wird auf Vernetzung und gemeinsames Handeln der verschiedenen Beteiligungsakteure in der Stadt gesetzt. Darum arbeitet das Bildungsbüro auf breiter Basis mit ganz unterschiedlichen Menschen, Gruppen und Institutionen zusammen und ist in verschiedenen Kooperationsprojekten und Beteiligungsprozessen aktiv.

Zentrale städtische Partner sind dabei das Jugendamt und das Kommunale Integrationszentrum und seit letztem Jahr auch das Büro für Dialog und Beteiligung der Stadt Bielefeld.

Wichtige kommunale Kooperationen bestehen auch mit dem Bielefelder Jugendring e.V., der Sportjugend Bielefeld und der BezirksSchülerInnenVertretung Bielefeld (BSV) sowie mit einer Vielzahl weiterer Gruppen. Seit Anfang 2021 gehört zu diesem Netzwerk auch die Jugendinitiative ´Jugendbeteiligung Bielefeld`, ein Verbund junger Menschen, die sich für ein jugendgerechtes Bielefeld engagieren und u. a. politische Mitsprache fordern. 

Aktuelle (Kooperations-)Projekte:

Archiv:

  • ´Tag der Demokratie für Bielefelder Schulen` – zusammen mit der BezirksSchülerInnenVertretung Bielefeld (BSV) und Jugendbeteiligung Bielefeld sowie wechselnden Kooperationspartnern

Aktuelle Themenfelder:

Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an für sie wichtigen Belangen der Stadtgesellschaft ist das wichtigste Instrument, um eine Kommune kinder- und jugendgerecht zu gestalten. Hierfür arbeitet seit 2019 die AG Jugendbeteiligung, eine abteilungsübergreifende Arbeitsgruppe mit Vertreter*innen aus Bildungsbüro, dem Jugendamt, dem Stab des Schuldezernenten, dem Kommunalen Integrationszentrum und dem Bielefelder Jugendring e.V. Themenbezogen werden Gäste hinzugeladen.

Außerdem arbeitet das Bildungsbüro in einem breiten politischen und zivilgesellschaftlichen Netzwerk mit vielfältigen Bielefelder Beteiligungsakteur*innen und -initiativen.

Wie können Kinder und Jugendliche wirkmächtig Gehör finden und ihre Interessen in die politischen Entscheidungsprozesse einbringen? In Bielefeld gibt es ein breites Netzwerk von Beteiligungsakteur*innen, das Mitbestimmung auf ganz unterschiedlichen Wegen befördert. Hierzu zählen v.a. schulische Lernkontexte und der große Bereich der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. Aktuell wird in Bielefeld außerdem die Einrichtung eines Kinder- und Jugendparlaments umgesetzt.

Kinderrechte sind ein wichtiges Thema, aber es war ein langer Weg, bis diese auch schriftlich festgehalten worden sind. Dies hat man der UN-Kinderrechtskonvention zu verdanken, die am 20. November 1989, nach zehn Jahren Arbeit der UN-Vertreter und Vertreterinnen, endlich beschlossen wurde und letztendlich am 5. April 1992 in Deutschland in Kraft trat. Die Konvention gilt für alle Kinder weltweit und unterscheidet nicht zwischen Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Wohnort. Alle Kinder dieser Welt sollen Schutz und Fürsorge erfahren, um sich gesund zu entwickeln und eine sorgenfreie Kindheit zu erleben. Genau dieses Ziel soll durch die Präambel, den 54 Artikeln und den drei Zusatzprotokollen gewährleistet werden.

Die vier Leitprinzipien sind das Recht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung, die Vorrangigkeit des Kinderwohls, die Sicherung von Entwicklungschancen und die Berücksichtigung des Kindeswillens.

Insgesamt haben 196 Länder die Kinderrechtskonvention und alle dazugehörenden Dokumente unterschrieben. In Deutschland hat sie den Rang eines einfachen Bundesgesetzes und steht somit sogar über den Landesgesetzen.

Die zehn wichtigsten Kinderrechte sind hier aufgelistet:

  1. Gleichheit
  2. Gesundheit
  3. Bildung
  4. Spiel und Freizeit
  5. freie Meinungsäußerung und Beteiligung
  6. gewaltfreie Erziehung
  7. Schutz im Krieg und auf der Flucht
  8. Schutz vor wirtschaftlicher und sexueller Ausbeutung
  9. elterliche Fürsorge
  10. besondere Fürsorge und Förderung bei Behinderung

Leider werden bis heute die Kinderrechte noch nicht überall richtig angewendet. Deshalb benötigt man Erwachsene und Kinder auf der ganzen Welt, die sich für die Umsetzung einsetzen. Auch Du kannst aktiv werden und Dich für deine Rechte einsetzen! J

Du hast Lust, noch mehr über das Thema zu erfahren? Hier kommst du zu spannenden Erklärungen und Videos rund um das Thema der Kinderrechte:

Kindersache – Was ist die UN-Kinderrechtskonvention?

https://www.kindersache.de/bereiche/wissen/politik/was-ist-die-un-kinderrechtskonvention

Deutsches Kinderhilfswerk e.V. – Der Kinderrechtefilm

https://www.youtube.com/watch?v=iW9RNAJAeic

Unicef – Kinderrechte Erklärvideo

Kinderrechte – für Kinder erklärt von ‚Die Sternsinger‘

tagesschau – 30 Jahre UN-Kinderrechtskonvention



Kinder- & Jugendbeteiligung – Was ist das genau?

Jede*r Jugendliche hat eigene Wünsche, Ideen und Interessen. Aber obwohl junge Menschen diejenigen sind, die in der Zukunft mit den Entscheidungen, die die Erwachsenen in der Politik treffen, leben müssen, ist es nicht selbstverständlich, dass die Themen der Kinder und Jugendlichen von den Menschen, die „das Sagen“ haben, auch wirklich gehört werden. Im Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik ist zwar geregelt, dass Kinder und Jugendliche ihre Anliegen mitteilen und sich in ihrem Sinne aktiv in Politik und Gesellschaft beteiligen dürfen. Echte Jugendbeteiligung ist aber bisher noch die Ausnahme und findet eher punktuell statt.

Kinder und Jugendliche sind entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen. Sie sind in geeigneter Weise auf ihre Rechte im Verwaltungsverfahren […] hinzuweisen.“ – SGB VIII §8

„Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.“ – SGB VIII §11


Häufig werden die Begriffe Teilhabe und Partizipation synonym („bedeutungsgleich“) gebraucht. Mit anderen Worten: Viele Menschen glauben, dass es keinen Unterschied zwischen den Worten gibt. Dies liegt auch daran, dass das englische Wort „participation“ in der originalen Version der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) im Deutschen mit „Teilhabe“ übersetzt wurde. Dennoch unterscheiden sich beide Begriffe:
Während Teilhabe laut der Welt-Gesundheits-Organisation (World Health Organisation: WHO) das „Einbezogensein in eine Lebenssituation“ bedeutet, ist Partizipation mehr als das. Partizipation bedeutet Mitwirkung: Beteiligung von Menschen an Entscheidungsprozessen und Einflussnahme auf das Ergebnis. Ein Beispiel für Teilhabe ist, wenn Menschen mit Behinderungen barrierefrei ein Gebäude betreten können. Ein Beispiel für Partizipation ist, dass sie bei der Planung des Gebäudes mitentschieden haben. Es ist eben ein Unterschied, ob man im Nachhinein oder von Anderen in eine Lebenssituation einbezogen wird, oder ob man eine Lebenssituation von vorne herein selbst mitgestaltet.

Partizipation meint also Mitbestimmung. Diese ist von Teilhabe und von Selbstbestimmung abzugrenzen. Während Mitbestimmung immer Entscheidungen in einem gemeinschaftlichen Zusammenhang meint, bedeutet Selbstbestimmung die Möglichkeit, selbst über Fragen des eigenen Lebens zu entscheiden. Selbstbestimmung ist eine zentrale Bedingung für Partizipation. Gleichzeitig entwickeln sich aus partizipativen Prozessen mehr Möglichkeiten für Selbstbestimmung. Beide Begriffe sind aber nicht zu verwechseln.

Partizipieren meint also aktives Mitgestalten, welches über individuelle Entscheidungsspielräume hinausgeht. Um es anhand eines Beispiels zu verdeutlichen: Im Sozialgesetzbuch Neuntes Buch gibt es seit 2018 die neue Leistungsgruppe „Leistungen zur Teilhabe an Bildung“. Gemeint ist die Möglichkeit, Bildungsangebote und -einrichtungen auch als Mensch mit Behinderungen wahrnehmen zu können. Partizipation an Bildung wäre es erst dann, wenn Menschen mit Behinderungen die Bildungsangebote und -institutionen mitgestalten könnten.

Quelle: Teilhabeberatung

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