Wohin nach der Grundschule?

Welche weiterführende Schule ist die richtige für mein Kind? Was sollte beachtet werden?
Seit einigen Jahren lädt das Bildungsbüro / Amt für Schule mit Kooperationspartnern interessierte Eltern von Schülerinnen und Schülern der Grundschule im Herbst zu einer informativen Veranstaltung zum Thema ´Wohin nach der Grundschule?` ein. Hier erhalten die Anwesenden alles Wissenswerte zum Übergang von der Grund- in die weiterführende Schule.
Schulangebot in der Sekundarstufe I und II in der Bildungsregion Bielefeld
Die Bildungsregion Bielefeld verfügt über ein breites Bildungsangebot. An zurzeit 59 städtischen und privaten Schulen in den Schulformen Berufskollegs, Gesamtschulen, Gymnasien, Realschulen, Sekundarschulen und anderen werden die Grundlagen für eine erfolgreiche Bildung geschaffen.

Schulform | städtisch | nicht-städtisch | Gesamt |
Berufskolleg | 6 | 4 | 10 |
Gesamtschule 5 x gebundener Ganztag; 4 x Gemeinsames Lernen | 4 | 1 | 5 |
Gymnasium 3 x gebundener Ganztag | 7 | 4 | 11 |
Realschule 6 x gebundener Ganztag; 8 x Gemeinsames Lernen | 9 | 0 | 9 |
Sekundarschule 3 x gebundener Ganztag; 2 x Gemeinsames Lernen | 2 | 1 | 3 |
Sonstige | 6 | 15 | 21 |
Gesamt | 34 | 25 | 59 |
Ersatzschulen sind staatlich anerkannte Schulen nicht-staatlicher bzw. nicht-städtischer Träger (Kirche, Vereine etc.). Sie vermitteln die gleichen Abschlüsse wie städtische Schulen. In Bielefeld gibt es folgende private / nicht-städtische Schulen:
Gymnasien: + Öffentlich-Stiftisches Gymnasium der v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel, Gadderbaum + Marienschule der Stiftung der Ursulinen, Schildesche + Hans-Ehrenberg-Schule der Evangelischen Landeskirche Westfalen, Sennestadt + Georg-Müller-Schule des Trägervereins evangelikaler Bekenntnisschulen Bielefeld, Stieghorst
Gesamtschule: Georg-Müller-Schule des Trägervereins evangelikaler Bekenntnisschulen Bielefeld, Stieghorst
Waldorfschule: Private Rudolf-Steiner-Schule, Schildesche
Sekundarschule: Öffentlich-Stiftische Sekundarschule der v. Bodelschwingschen Stiftungen Bethel, Gadderbaum
An diesen Schulen gibt es in Kooperation mit Sportfachverbänden und Sportvereinen das Angebot einer Sportklasse. In dieser speziellen Klasse werden den Schülerinnen und Schülern mehr Sportunterrichtsstunden sowie außerunterrichtliche Sport- und Bewegungsmöglichkeiten geboten. Ziel dieser Schulen ist es, Nachwuchstalente im Spitzensport zu fördern und ihnen zu einem guten Schulabschluss zu verhelfen. Es erfolgt eine allgemeine athletische Grundausbildung sowie die spezielle Sportförderung. Nebenbei werden die Kinder in ihrem Schulalltag unterstützt. Die Voraussetzungen, weitere Informationen und das Anmeldeverfahren für das Helmholtz-Gymnasium, Bielefeld-Mitte, die Theodor-Heuss-Realschule, Sennestadt und das Königin-Mathilde-Gymnasium, Herford, finden Sie hier.
Schulen der Sekundarstufe I und II stellen sich vor
Insbesondere wenn der Wechsel von der Grundschule in die weiterführende Schule ansteht, fragen sich viele Eltern: Welche Schulform ist die richtige für mein Kind? Welche weiterführende Schule zeichnet sich durch welches Profil aus?
An Hand von Schulprofilen möchten wir Ihnen einen strukturierten Überblick über die Bielefelder Schullandschaft ermöglichen. Im Schulprofil der ausgewählten Schule erhalten Sie neben den Kontaktdaten, auch Informationen zu den pädagogischen Konzepten, den schuleigenen Projekten und Kooperationen, zu Fremdsprachen-, Kurs- und Förderangeboten oder möglichen Betreuungsformen.
Viele Schulen der Sekundarstufe I und II bieten interessierten Eltern und Schülerinnen und Schülern Informationsveranstaltungen, Tage der offenen Tür oder andere Angebote, die einen Eindruck von der Schule, dem Schulkonzept und dem Schulleben vermitteln und konkret über das Angebot der jeweiligen Schule informieren. Die möglichen Termine (in der Regel von November bis Februar) und Angebote werden von den Schulen jeweils auf deren Internet-Homepages oder im jeweiligen Schulprofil veröffentlicht. Die Schulprofile der Bielefelder Schulen finden Sie hier.
Folgende Aspekte gilt es bei der Schulwahl zu berücksichtigen:
- Leistungsstand
- Arbeitsverhalten
- Interessen
- Lernentwicklung
- Sozialverhalten
- Fähigkeiten
Besonders entscheidend ist das Arbeits- und Sozialverhalten des Kindes. Wie ausgeprägt sind die verschiedenen Aspekte des Arbeits- und Sozialverhaltens bei Ihrem Kind? Sprechen Sie dazu auch die Lehrkräfte Ihres Kindes an.
Arbeitsverhalten
- Lern- und Leistungsbereitschaft
- Ausdauer, Konzentration und Belastbarkeit
- Zuverlässigkeit und Sorgfalt
- Denkfähigkeit, Kreativität und Flexibilität
- Problemlösungsverhalten und Zielstrebigkeit
- Selbstständigkeit und Selbstvertrauen
Sozialverhalten
- Kooperations- und Teamfähigkeit
- Konfliktfähigkeit und Toleranz
- Kritikfähigkeit
- Hilfsbereitschaft
- Verantwortungsbereitschaft
- Regeleinhaltung
Weitere Tipps zur Schulwahl:
Übergangsempfehlung zur Schulform der Grundschule beachten
Entspricht das (pädagogische) Konzept der Schule den Bedürfnissen des Kindes?
Welche Schule fördert aus Ihrer Sicht Ihr Kind am besten?
Welche Eindrücke haben Sie / Ihr Kind beim Tag der offenen Tür gewonnen?
Thema ´Schulweg`: Ist die Schule für Ihr Kind gut und sicher zu erreichen?
Ist die Schule eine Ganztags- oder Halbtagsschule? (Betreuung in den Nachmittagsstunden vorhanden?)
Ist die Schule eine städtische oder private Schule?
Bilden Sie sich Ihre eigene Meinung! Von Entscheidungen nach einem angeblichen „Ruf“ der Schule ist abzuraten.
Halbjahreszeugnisse, Anmeldescheine & Anmeldung
Im Januar werden an den Grundschulen die Halbjahreszeugnisse und die Anmeldescheine für die städtischen Schulen herausgegeben. Eltern erhalten von der Grundschule ihres Kindes einen Anmeldeschein. Dieser ist ausgefüllt mit zur Anmeldung an einer städtischen weiterführenden Schule mitzunehmen. (Sollte das Kind an einer privaten Schule angemeldet werden, erhalten die Eltern die Informationen zum Anmeldeverfahren von der jeweiligen privaten Schule.)
Innerhalb des vierwöchigen Anmeldezeitraums kann das Kind an einer weiterführenden Schule angemeldet werden. (Die Anmeldetermine der privaten weiterführenden Schulen orientieren sich in der Regel an den städtischen Schulen.) Die Anmeldung an der weiterführenden Schule erfolgt im Schulbüro / Sekretariat der jeweiligen SEK I/II-Schule.
- Der ausgefüllte Anmeldeschein (Den Anmeldeschein erhalten Sie von Ihrer Grundschule.)
- Das letzte Halbjahreszeugnis (Klasse 4) Ihres Kindes aus der Grundschule, einschließlich der Übergangsempfehlung für die Schulform
- Die Geburtsurkunde Ihres Kindes, das an der weiterführenden Schule angemeldet werden soll
- Soweit vorhanden: Nachweis über die Schwimmfähigkeit Ihres Kindes (-> z. B. Nachweis über das Schwimmabzeichen „Seepferdchen“)
- Das Impfbuch / der Impfpass zum Nachweis des vorhandenen Masernschutzes
Zusage oder Ablehnungsbescheid?
Die Entscheidung ob Ihr Kind an der weiterführenden Schule aufgenommen wurde, folgt möglichst zeitnah nach Ablauf des Anmeldezeitraums. Sie erhalten dazu eine schriftliche Information von der weiterführenden Schule.
Sollte Ihr Kind an der von Ihnen ausgewählten Schule keinen Schulplatz erhalten haben (z. B. weil nicht genügend Schulplätze an der Schule vorhanden sind), erhalten Sie von dieser Schule einen Ablehnungsbescheid und den ursprünglichen Anmeldeschein. Mit dem Ablehnungsbescheid und dem Anmeldeschein können Sie Ihr Kind an einer anderen weiterführenden Schule anmelden. Anhand einer stetig aktualisierten Liste, veröffentlicht auf der Internetseite der Stadt Bielefeld, können Sie selbst nachsehen, an welchen weiterführenden Schulen in Bielefeld noch freie Plätze vorhanden sind.
Aufgrund der aktuellen Situation (´Corona-Virus-Pandemie`) melden Sie Ihr Kind bitte ausschließlich schriftlich (per Post oder durch Einwurf im Schulgebäudebriefkasten) an der gewünschten Zweitschule an.
Infos zur Schulplatzsuche (Bezreg. Detmold)
SchülerTicket Westfalen
Zum Schulhalbjahr 2022/2023 wird die SchülerCard und das Schulwegticket durch das Westfalen-weit gültige SchülerTicket Westfalen abgelöst. Das neue Angebot für Schülerinnen und Schüler der städtischen Schulen* gilt als Monatskarte im gesamten öffentlichen Personennahverkehr im Netz Westfalen und ist unbeschränkt, rund um die Uhr, ganzjährig gültig (für die Fahrt zur und von der Schule und auch für Fahrten in der Freizeit und in den Ferien). Das neue SchülerTicket Westfalen ist mit dem vollständig ausgefüllten Bestellschein über die Schule zu beantragen. Der Bestellschein ist auch online abrufbar bei Mobiel. Nähere Informationen dazu im Merkblatt Schülerfahrtkosten.
Das SchülerTicket Westfalen ersetzt die SchülerCard und das bisherige Schulwegticket für Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz außerhalb Bielefelds. Schülerinnen und Schüler mit einem Schülerfahrkostenanspruch erhalten das SchülerTicket Westfalen vergünstigt (gegen Zahlung eines monatlichen Eigenanteils). Grundschülerinnen und Grundschüler erhalten das SchülerTicket Westfalen kostenfrei. Anspruchsberechtigte Inhaberinnen und Inhaber eines Bielefeld-Passes, eines SGB-XII-Bescheides oder eines SGB-II-/Bürgergeld-Bescheides mit Schülerfahrkostenanspruch erhalten das SchülerTicket Westfalen bei Einreichung einer Kopie der Nachweise ebenfalls kostenfrei. Für alle, die keinen Schülerfahrkostenanspruch und damit keinen Anspruch auf einen Zuschuss haben, kostet das SchülerTicket Westfalen als Selbstzahler monatlich 36 Euro. Nähere Infos zu den Konditionen finden Sie im Merkblatt Schülerfahrtkosten.
Das neue ÖPNV-Angebot für Bielefelder Schülerinnen und Schüler an den städtischen Schulen wurde vom Rat der Stadt Bielefeld am 19.05.2022 beschlossen. Es besteht keine Verpflichtung, das SchülerTicket Westfalen zu abonnieren. Allerdings hat der Schulträger (die Stadt Bielefeld) mit dem Angebot in Form des ermäßigten das SchülerTicket Westfalen seine Verpflichtung Schülerfahrkosten zu übernehmen, erfüllt. Somit ist jegliche andere Form der Erstattung von Fahrkosten (z.B. PKW-Erstattungskosten) ausgeschlossen.
*Auch die privaten Schulträger prüfen aktuell, ob sie das SchülerTicket Westfalen anbieten werden. Schülerinnen und Schüler, die private Schulen besuchen, können das Angebot nutzen, wenn der private Schulträger eine Kooperationsvereinbarung mit MoBiel dazu geschlossen hat. Bitte fragen Sie bei Bedarf in der privaten Schule nach.
Jeder Schülerin / jedem Schüler werden vom Schulträger Lernmittel zum befristeten Gebrauch unentgeltlich (nach Abzug eines Eigenanteils) überlassen / ausgeliehen (§96 Schulgesetz). Die Eltern leisten hierbei einen Eigenanteil je Schuljahr in der Sekundarstufe I von maximal 34 € (von 102 €) und in der Sekundarstufe II von maximal 31 € (von 93 €). (In der Grundschule fallen maximal 16 € (von 48 €) Eigenanteil für Lernmittel an.) Dieser Eigenanteil entfällt bei Sozialhilfebezug, nicht jedoch bei Hartz-IV Bezug. In Ausnahmefällen können Lernmittel, falls wegen der Art der Lernmittel erforderlich, zum dauernden Gebrauch zur Verfügung gestellt werden.
Nicht unter den Lernmittelbegriff fallen die Gegenstände, die im Unterricht als Gebrauchs- oder Übungsmaterial verwendet werden. Sie müssen gegebenenfalls als Teil der allgemeinen persönlichen Ausstattung von den Eltern bereitgestellt werden. Hierzu zählen Schreib- und Zeichenpapier, Stifte und Rechengeräte aller Art, einschließlich technische Hilfsmittel und sonstige Arbeitsmittel. (Quelle: Schulministerium NRW; https://www.schulministerium.nrw.de/themen/recht/schulrecht/lernmittelfreiheit )
Finanzielle Beihilfe für Schulbücher und Arbeitshefte möglich
Wenn Sie Arbeitslosengeld II beziehen und Ihr Kind bestimmte Bücher oder Arbeitshefte braucht, die die Schule vorgegeben hat, können Sie eine Beihilfe beim Jobcenter Arbeitplus Bielefeld beantragen.