Start der neuen Teutoburger Wald Schule im Sommer 2026
Für Kinder mit sonderpädagogischem Bedarf im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung gibt es ab dem neuen Schuljahr 2026/27 einen neuen Ort zum Lernen: die Teutoburger Wald Schule.
Mit der Neugründung einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung möchten wir das Schulangebot in der Bildungsregion Bielefeld passgenau ausbauen.
Dr. Christiana Bauer, Oberbürgermeisterin der Stadt Bielefeld
Zum 01.08.2026 errichtet die Stadt Bielefeld die neue Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung. Damit reagiert der Schulträger gezielt auf den seit Jahren steigenden Bedarf an Schulplätzen für den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung und erweitert das bestehende Bildungsangebot bedarfsgerecht.
Bereits mit dem Leitbild Bildung hat sich die Stadt klar zur Inklusion bekannt – ganz im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention. Dieses Ziel verfolgen wir konsequent weiter: Alle Kinder sollen möglichst wohnortnah und entsprechend ihren individuellen Bedürfnissen lernen können.
Birgit Beckermann, Dezernentin für Schule, Bürger, Kultur, Sport der Stadt Bielefeld
Die neue Schule wird zum Schuljahr 2026/2027 aufbauend, mit einem ersten Jahrgang, ihren Betrieb aufnehmen. Die Schule ist zweizügig geplant und umfasst später die Primarstufe sowie die Sekundarstufen I und II (inkl. Berufspraxisstufe). Voll ausgebaut wird die Schule zirka 300 Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung unterrichten.

Jedes Kind ist einzigartig und muss mit all seinen Facetten ganzheitlich auf Augenhöhe wahrgenommen und begleitet werden.
Hintergrund:
In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung kontinuierlich gewachsen. Sowohl bestehende Förderschulen als auch allgemeine Schulen mit Gemeinsamem Lernen stoßen hier zunehmend an ihre Kapazitätsgrenzen. Neben fehlenden Schulplätzen können vielerorts auch die spezifischen pädagogischen, räumlichen und organisatorischen Anforderungen der betroffenen Kinder und Jugendlichen nicht ausreichend erfüllt werden.
Gleichzeitig ist die Stadt als Schulträger an gesetzliche Vorgaben und Rahmenbedingungen gebunden. Das nordrhein-westfälische Schulgesetz sieht vor, dass sonderpädagogische Förderung grundsätzlich an allgemeinen Schulen erfolgt, sofern Eltern sich nicht ausdrücklich für den Besuch einer Förderschule entscheiden.
Die aktuelle Schulentwicklungsplanung für die Förderschulen in Bielefeld zeigt deutlich, dass die bestehenden räumlichen Kapazitäten künftig im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung nicht ausreichen werden. Vor diesem Hintergrund forderte die Bezirksregierung Detmold die Stadt Bielefeld auf, bis spätestens zum Schuljahr 2026/2027 zusätzliche Förderschulplätze mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung zu schaffen, um der gesetzlichen Verpflichtung gemäß § 74 Absatz 4 SchulG NRW nachzukommen.
Mit der Schulentwicklungsplanung haben wir eine fundierte Grundlage für eine gezielte und vorausschauende Weiterentwicklung der Bielefelder Schullandschaft geschaffen, die wir regelmäßig reflektieren und aktualisieren. Dabei betrachten wir nicht nur Kapazitätsfragen, sondern auch qualitative Aspekte der Förderung.
Susanne Beckmann, Leiterin des Amtes für Schule
Neben dem Ausbau von Schulplätzen berücksichtigt die Schulentwicklungsplanung weitere zentrale Handlungsfelder. Dazu zählen unter anderem der Ausbau ganztägiger Bildungsangebote, die stärkere Verzahnung von Förder- und Regelschulsystem, steigende Förderquoten sowie die Organisation und Weiterentwicklung von Schulbegleitung.

Wissenswertes zur neuen Teutoburger Wald Schule
Die Versorgung der neuen Teutoburger Wald Schule mit Schulleitung, Lehrkräften und weiterem pädagogischen Personal ist sichergestellt. Das Verfahren zur Besetzung der neuen Schulleitungsstelle ist bereits gestartet. Die weitere pädagogische und organisatorische Entwicklung und den Aufbau der Schule werden dann die neue Schulleitung und die neuen Lehrkräfte zeitgerecht begleiten und umsetzen, sodass im Sommer 2026 alle Schulkinder gut begleitet in der neuen Teutoburger Wald Schule ihren neuen Lebensabschnitt starten können.
Im Zuge der Vorbereitungen für das erste Schuljahr wird es weitere Informationsangebote geben.
Das pädagogische Konzept der Schule verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz, der die individuellen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler in den Mittelpunkt stellt. Durch die strukturierte Förderung in den verschiedenen Stufen wird eine umfassende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben möglich.
Annette Mühlenmeier, Schulamtsdirektorin, Untere staatliche Schulaufsichtsbehörde
Pädagogisches Konzept
Das pädagogische Konzept der neuen Teutoburger Wald Schule verfolgt das Ziel, Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung in ihrer individuellen Entwicklung umfassend zu unterstützen und ihnen eine aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Die Förderung erfolgt alters- und entwicklungsangemessen in der Primarstufe für das 1.-5. Schulbesuchsjahr (dreijährige Schuleingangsphase und 3/4), der Sekundarstufe I für das 6.-11. Schulbesuchsjahr (5-7 und 8-10) und der zweijährigen Sekundarstufe II (Berufspraxisstufe) (vgl. MSB NRW, Richtlinien für den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung, Heft-Nr. 6451, S. 15).
Übergeordnetes Ziel: Aktive Teilhabe
Zentrales Anliegen der Förderschule Geistige Entwicklung ist die Förderung der individuellen Fähigkeiten und Potentiale der Schülerinnen und Schüler mit dem Ziel einer möglichst selbstbestimmten und aktiven Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Grundlage hierfür ist ein erweiterter Bildungsbegriff, der Bildung in einem gleichwertigen Dreiklang von fachorientierter, entwicklungsorientierter und lebensweltbezogener Förderung anlegt (vgl. MSB NRW, Richtlinien für den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung, Heft-Nr. 6451, S. 12).
Die aktive gesellschaftliche Teilhabe sowie Hinführung zu größtmöglicher Selbstständigkeit bilden den Ausgangspunkt aller Bildungs- und Fördermaßnahmen. Im Fokus steht dabei eine qualitativ hochwertige schulische, unterrichtsfach- und lebensweltbezogene Bildung, die mit Blick auf die individuelle Entwicklung in den Bereichen Motorik, Wahrnehmung, Kognition, Sozialisation und Kommunikation auf allen Lern- und Aneignungsebenen erfolgen muss. Ziel ist es, ein Gefühl von Zugehörigkeit zu schaffen, Selbständigkeit zu stärken und individuelle Handlungskompetenzen aufzubauen.
Übergreifende didaktische Grundsätze zur Unterrichtsgestaltung
Der Unterricht im zieldifferenten Bildungsgang Geistige Entwicklung folgt Qualitätsanforderungen an guten Unterricht und fokussiert – gemäß der Richtlinien für den Bildungsgang (s. MSB NRW, Richtlinien für den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung, Heft-Nr. 6451, S. 27) – für die Kinder und Jugendlichen insbesondere folgende didaktische Prinzipien:
+ Dem Lernen in professionell gestalteten pädagogischen Beziehungen kommt eine besondere Bedeutung zu.
+ Die Unterrichtsplanung ist gleichermaßen auf die Individualisierung der Lernangebote und auf die bewusste Herstellung von Gemeinschaft auszurichten.
+ Um den adäquaten Zugang aller Schülerinnen und Schüler zur Bildung zu ermöglichen, ist die Elementarisierung der Bildungsinhalte notwendig.
+ Kompetenzorientierung meint die Anregung von Schülerinnen und Schülern, komplexer werdende Situationen zu bewältigen oder zunehmend komplexere Aufgaben zu lösen. Hierbei sind das handlungsbezogene Lernen und die kognitive Aktivierung zentrale Prinzipien.
+ Mit der Strukturierung des Lernens wird eine Umgebung geschaffen, die den Schülerinnen und Schülern Sicherheit bietet und das Lernen erleichtert.
+ Unterstützte Kommunikation ermöglicht Schülerinnen und Schülern mit von anderen schwer verständlichen oder fehlenden lautsprachlichen Fähigkeiten aktivere Teilhabe und Partizipation.
Übergreifende methodische Ansätze
+ Differenzierung: Die Unterrichts- und Förderangebote sowie Lehrmethoden orientieren sich an den unterschiedlichen individuellen Lernvoraussetzungen, Aneignungsmöglichkeiten und Entwicklungs- und Lernniveaus der Schülerinnen und Schüler.
+ Inklusion: Durch gemeinsame Aktivitäten und Kooperationen mit Allgemeinen Schulen werden Begegnungen ermöglicht, soziale Kontakte gefördert und die aktive Teilhabe an gemeinschaftlichen Lern- und Lebensprozessen unterstützt.
+ (Interdisziplinäre) Zusammenarbeit: Eine enge Kooperation mit Fachkräften aus verschiedenen therapeutischen Berufsgruppen, der Sozialarbeit, weiterem pädagogischen Fachpersonal sowie den Sorgeberechtigten gewährleistet eine ganzheitliche und abgestimmte Förderung.
Evaluation und Weiterentwicklung
Die pädagogische Arbeit wird regelmäßig evaluiert und auf Grundlage von Rückmeldungen der Schülerinnen und Schüler, der Eltern, des Lehrpersonals sowie weiterer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kontinuierlich weiterentwickelt. Ergänzend dazu nimmt die fortlaufende Qualifizierung des Lehrpersonals einen hohen Stellenwert ein, um aktuelle Erkenntnisse und Entwicklungen der Sonderpädagogik nachhaltig in die schulische Praxis zu integrieren.
Gemäß dem pädagogischen Konzept wird die Schule eine Ganztagsschule. Neben den Lehrkräften sorgen weitere pädagogische Mitarbeiter*innen dafür, dass Ihr Kind in allen Lebenslagen umfassend begleitet wird.
Unterrichtsorganisation der Förderschule
„(1) Die Förderung an der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung findet in der Regel ganztägig statt. Der schulische Tagesablauf gliedert sich in Unterricht einschließlich spezieller sonderpädagogischer Förderung, gestaltete Freizeit, andere Angebote im Rahmen der Ganztagsschule und Ruhepausen. Die Zahl der Unterrichtsstunden pro Woche ist 28. (…)“ Quelle: § 39 AO-SF 13-41 Nr. 2.2; siehe auch Runderlass vom 13.03.1980 (BASS 12-63 Nr. 1) zum schulischen Tagesablauf.
Strukturelle Gliederung der Schule
Bei allen Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsprozessen der Schülerinnen und Schüler im Bildungsgang Geistige Entwicklung wird stets berücksichtigt, dass ihre Lebenswelt und die damit verbundenen Entwicklungsaufgaben ähnlich sind zu denen anderer Kinder und Jugendliche gleichen Alters (vgl. MSB NRW, Richtlinien für den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung, Heft-Nr. 6451, S. 8). Die Aneignung von Lerngegenständen kann – unabhängig vom Lebensalter – in verschiedener, qualitativ gleichwertig zu betrachtender, Weise erfolgen.
In der Primarstufe (Klassen 1 – 4) liegt der Fokus auf der grundlegenden Förderung von kognitiven, motorischen und sozialen Fähigkeiten. Der Unterricht ist spielerisch und alltagsnah gestaltet.
| Zielgruppe | Kinder im Alter von 6 – 10 Jahren mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung |
| Ziele | Grundlagen der Selbstversorgung Förderung der motorischen Fähigkeiten Entwicklung von Grundlagenkenntnissen in Sprache und Kommunikation sowie in Mathematik |
| Pädagogische Ansätze | + Spielerisches Lernen, beispielsweise durch den Einsatz von Spielen, kreativen Aktivitäten und Geschichten, um grundlegende Fähigkeiten wie Sprache, Motorik und soziale Interaktion zu fördern. + Individuelle Förderung durch Anpassung der Lerninhalte an die Bedürfnisse jedes Kindes zum Beispiel durch differenzierte Materialen und Methoden. + Soziale Integration durch Gruppenaktivitäten, die das Miteinander und die Teamarbeit stärken, beispielsweise durch gemeinsame Projekte und Ausflüge. |
| Teilhabe | Einbindung der Eltern durch regelmäßige Elternabende, Workshops und gemeinsame Veranstaltungen. |
In den Klassen 5-7 wird der Unterricht differenzierter und zielt auf die Vertiefung der erlernten Fähigkeiten ab. Hierbei wird auch die Selbständigkeit weiter gefördert.
| Zielgruppe | Kinder im Alter von 10 – 13 Jahren mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung |
| Ziele | Vertiefung der sozialen Kompetenzen Förderung von Teamarbeit und Verantwortung Erweiterung der Kenntnisse in verschiedenen Fächern Anbahnung des Einsatzes digitaler Medien zur Unterstützung des Lernens |
| Pädagogische Ansätze | + Projektarbeit zur Förderung der Selbstständigkeit und des Verantwortungsbewusstseins durch Projekte, die die Schüler selbst planen und durchführen, zum Beispiel ein Theaterstück oder einen Schulgarten. + Stärkung der sozialen Kompetenzen beispielsweise durch Rollenspiele, Gruppendiskussionen und Konflikt-bewältigungstraining. + Lebensweltbezogene Übungen im Alltag (z. B. Kochen, Einkaufen) |
| Teilhabe | Zusammenarbeit mit externen Partnern, um Schülerinnen und Schülern Einblicke in die Gesellschaft zu geben, zum Beispiel durch Besuche sozialer Einrichtungen oder gemeinnütziger Organisationen. |
In den Klassen 8-10 liegt der Schwerpunkt auf der Vorbereitung auf das Berufsleben und die Integration in die Gesellschaft. Die Schülerinnen und Schüler sollen ihre Fähigkeiten weiterentwickeln und zunehmend Verantwortung übernehmen.
| Zielgruppe | Jugendliche im Alter von 14 – 16 Jahren mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung |
| Ziele | Handlungsorientierte Vorbereitung auf berufliche Tätigkeiten Förderung der Selbstständigkeit im Alltag Stärkung der sozialen und kommunikativen Fähigkeiten |
| Pädagogische Ansätze | + Individualisierte Lehrpläne, die auf die Stärken und Interessen der Schülerinnen und Schüler abgestimmt sind, um ihre Selbständigkeit zu fördern. + Lebensweltbezogene Kompetenzen, d. h. die Vermittlung von Alltagskompetenzen, wie Haushaltsführung, Finanzmanagement und soziale Interaktion, um die Schülerinnen und Schüler auf das Leben nach der Schule vorzubereiten. |
| Teilhabe | Förderung der Selbstvertretung durch Schülervertretungen und Mitbestimmung in schulischen Angelegenheiten |
Die Berufspraxisstufe: Die Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung erfüllen ihre Berufsschulpflicht in der Berufspraxisstufe. Die Berufspraxisstufe dient der praktischen Anwendung der erlernten Fähigkeiten in einem beruflichen Kontext. In der Berufspraxisstufe wird der Übergang vom gewohnten Schulleben in das Arbeitsleben angebahnt, dies hat eine Veränderung von Tagesabläufen, Leistungsanforderungen und den Wechsel von Lern– und Arbeitsorten zur Folge. Hierbei wird eng mit lokalen Unternehmen zusammengearbeitet.
| Zielgruppe | Jugendliche im Alter von 16 – max. 19 Jahren mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung |
| Ziele | Integration in den Arbeitsmarkt Entwicklung von beruflichen Kompetenzen Förderung der Selbständigkeit und Eigenverantwortung |
| Pädagogische Ansätze | + Praktische Ausbildung durch enge Zusammenarbeit mit Betrieben, um den Schülerinnen und Schülern praktische Erfahrungen in verschiedenen Berufsfeldern zu ermöglichen. + Berufsorientierung und -vorbereitung durch eine Intensive Berufsorientierung, die Teilnahme an KAoA-STAR, die Unterstützung bei der Suche nach Praktikumsplätzen und beruflichen Anschlussperspektiven. + Soziale Integration durch Förderung der sozialen Kompetenzen beispielsweise durch regelmäßige Reflexion und Feedback-Gespräche. |
| Teilhabe | Zusammenarbeit mit Betrieben oder Jugendhilfeträgern, um Schülerinnen und Schülern Einblicke in die Berufswelt und unterschiedliche Berufe/Unternehmen zu ermöglichen. |
Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung
„Ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung besteht, wenn das schulische Lernen im Bereich der kognitiven Funktionen und in der Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit dauerhaft und hochgradig beeinträchtigt ist, und wenn hinreichende Anhaltspunkte dafürsprechen, dass die Schülerin oder der Schüler zur selbständigen Lebensführung voraussichtlich auch nach dem Ende der Schulzeit auf Dauer Hilfe benötigt.“ AO-SF 13-41 Nr. 2.2, § 5 Geistige Behinderung (Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung)
Ausstattung der neuen Teutoburger Wald Schule
Die neue Förderschule erhält selbstverständlich eine an den Standards der Stadt Bielefeld orientierte Ausstattung, sodass eine bestmögliche Entwicklung der Kinder gesichert ist. Diese erfolgt gemäß der Ganzheitlichen Schulentwicklungsplanung und der Digitalstrategie für die allgemeinbildenden Schulen in städt. Trägerschaft. Auch die Raumbedarfe an z. B. Klassenzimmern, OGS-Räumen, etc. sind stadtweit im Bielefelder Raumprogramm festgelegt und gelten ebenso für die Teutoburger Wald Schule.
Digitalisierung
Die Grundlage für die Digitalisierung der Schule ist – wie bei allen Schulen der Stadt Bielefeld – der aktuelle kommunale Medienentwicklungsplan sowie die Digitalstrategie für die allgemeinbildenden Schulen in städt. Trägerschaft. Die Ausstattung erfolgt in enger Abstimmung mit der Schule.
Ganztagsschule / Unterrichtszeiten / Mittagessen
Die Teutoburger Wald Schule soll ein Ort der Begegnung, eine Brücke zwischen Elternhaus und Schule sein und zeichnet sich durch eine positive Willkommenskultur aus. Eltern, Familien, Schülerinnen und Schüler erhalten hier Beratung und Unterstützung, auch in der Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen.
Als Ganztagsschule wird den Kindern ein Mittagessen angeboten. Sie verbringen zusammen eine gute Zeit, lernen und werden an allen Unterrichtstagen professionell und kindgerecht betreut und gefördert.
Die Unterrichtszeiten werden durch die Schulleitung festgelegt. (Nähere Informationen dazu folgen.)
Weg / Fahrt zur Schule
Für Kinder, die aufgrund von Förderbedarfen oder aufgrund eines unsicheren Schulweges die Schule nicht in Eigenverantwortung erreichen können, wird auf Antrag der Eltern ein Schülerspezialverkehr eingerichtet. Nähere Informationen zum Schülerspezialverkehr erhalten Sie im Amt für Schule, Ansprechpartnerin: Frau Stuke, Tel. 0521 51 3911.
Informationen zur Anmeldung an der neuen Teutoburger Wald Schule
Eltern können ihr Kind / ihre Kinder an der neuen Förderschule zum Schuljahr 2026/27 (Schulbeginn Sommer 2026) anmelden.
Nähere Informationen zur Anmeldung erhalten Sie an dieser Stelle in Kürze.
Bildung ist ein Menschenrecht und der Schlüssel zu individueller und gesellschaftlicher Entwicklung. Sie befähigt Menschen dazu, ihre Persönlichkeit zu entfalten und ein erfülltes Leben zu führen. Bildung stärkt Demokratie, fördert Toleranz und eine weltbürgerliche Haltung. Zugleich ist Bildung Voraussetzung für Nachhaltigkeit. Sie ermöglicht es dem Einzelnen, die Auswirkungen des eigenen Handelns auf die Welt zu verstehen, mit Wandel und Risiken umzugehen und verantwortungsvolle Entscheidungen zu treffen. Damit Bildung ihr Potenzial entfalten kann, muss sie hochwertig, inklusiv und chancengerecht sein.
vgl. Bildungsbegriff der Unesco
