Stadt Bielefeld eröffnete zum Schuljahr 2026/27 eine neue Förderschule
Mit der Neugründung einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung möchten wir das Schulangebot in der Bildungsregion Bielefeld passgenau ausbauen.
Dr. Christiana Bauer, Oberbürgermeisterin der Stadt Bielefeld
Zum 01.08.2026 hat die Stadt Bielefeld eine neue Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung, aufbauend, mit einem ersten Jahrgang, errichtet. Damit reagiert der Schulträger gezielt auf den seit Jahren steigenden Bedarf an Schulplätzen für den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung und erweitert das bestehende Bildungsangebot bedarfsgerecht.
Die Teutoburger Wald Schule ist als Ganztagsschule zweizügig geplant und umfasst später die Primarstufe sowie die Sekundarstufen I und II (inkl. Berufspraxisstufe). Voll ausgebaut wird die Schule zirka 300 Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung unterrichten.
In der Teutoburger Wald Schule finden Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung Raum zum Lernen, Wachsen und Entfalten ihrer individuellen Stärken.
Bereits mit dem Leitbild Bildung hat sich die Stadt klar zur Inklusion bekannt – ganz im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention. Dieses Ziel verfolgen wir konsequent weiter: Alle Kinder sollen möglichst wohnortnah und entsprechend ihren individuellen Bedürfnissen lernen können.
Birgit Beckermann, Dezernentin für Schule, Bürger, Kultur, Sport der Stadt Bielefeld

Ausstattung der neuen Teutoburger Wald Schule
Die neue Förderschule hat eine an den Standards der Stadt Bielefeld orientierte Ausstattung erhalten, sodass eine bestmögliche Entwicklung der Kinder gesichert ist. Diese erfolgt gemäß der Ganzheitlichen Schulentwicklungsplanung und der Digitalstrategie für die allgemeinbildenden Schulen in städt. Trägerschaft. Auch die Raumbedarfe an z. B. Klassenzimmern, OGS-Räumen, etc. sind stadtweit im Bielefelder Raumprogramm festgelegt und gelten ebenso für die Teutoburger Wald Schule.




Digitalisierung
Die Grundlage für die Digitalisierung der Schule ist – wie bei allen Schulen der Stadt Bielefeld – der aktuelle kommunale Medienentwicklungsplan sowie die Digitalstrategie für die allgemeinbildenden Schulen in städt. Trägerschaft. Die Ausstattung erfolgt in enger Abstimmung mit der Schule.

Jedes Kind ist einzigartig und muss mit all seinen Facetten ganzheitlich auf Augenhöhe wahrgenommen und begleitet werden.
Hintergrund:
In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung kontinuierlich gewachsen. Sowohl bestehende Förderschulen als auch allgemeine Schulen mit Gemeinsamem Lernen stoßen hier zunehmend an ihre Kapazitätsgrenzen. Neben fehlenden Schulplätzen können vielerorts auch die spezifischen pädagogischen, räumlichen und organisatorischen Anforderungen der betroffenen Kinder und Jugendlichen nicht ausreichend erfüllt werden.
Gleichzeitig ist die Stadt als Schulträger an gesetzliche Vorgaben und Rahmenbedingungen gebunden. Das nordrhein-westfälische Schulgesetz sieht vor, dass sonderpädagogische Förderung grundsätzlich an allgemeinen Schulen erfolgt, sofern Eltern sich nicht ausdrücklich für den Besuch einer Förderschule entscheiden.
Die aktuelle Schulentwicklungsplanung für die Förderschulen in Bielefeld zeigt deutlich, dass die bestehenden räumlichen Kapazitäten künftig im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung nicht ausreichen werden. Vor diesem Hintergrund forderte die Bezirksregierung Detmold die Stadt Bielefeld auf, bis spätestens zum Schuljahr 2026/2027 zusätzliche Förderschulplätze mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung zu schaffen, um der gesetzlichen Verpflichtung gemäß § 74 Absatz 4 SchulG NRW nachzukommen.
Mit der Schulentwicklungsplanung haben wir eine fundierte Grundlage für eine gezielte und vorausschauende Weiterentwicklung der Bielefelder Schullandschaft geschaffen, die wir regelmäßig reflektieren und aktualisieren. Dabei betrachten wir nicht nur Kapazitätsfragen, sondern auch qualitative Aspekte der Förderung.
Susanne Beckmann, Leiterin des Amtes für Schule
Neben dem Ausbau von Schulplätzen berücksichtigt die Schulentwicklungsplanung weitere zentrale Handlungsfelder. Dazu zählen unter anderem der Ausbau ganztägiger Bildungsangebote, die stärkere Verzahnung von Förder- und Regelschulsystem, steigende Förderquoten sowie die Organisation und Weiterentwicklung von Schulbegleitung.
Das pädagogische Konzept der Schule verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz, der die individuellen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler in den Mittelpunkt stellt. Durch die strukturierte Förderung in den verschiedenen Stufen wird eine umfassende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben möglich.
Annette Mühlenmeier, Schulamtsdirektorin, Untere staatliche Schulaufsichtsbehörde
Pädagogisches Konzept
Das pädagogische Konzept der neuen Teutoburger Wald Schule verfolgt das Ziel, Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung in ihrer individuellen Entwicklung umfassend zu unterstützen und ihnen eine aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Die Förderung erfolgt alters- und entwicklungsangemessen in der Primarstufe für das 1.-5. Schulbesuchsjahr (dreijährige Schuleingangsphase und 3/4), der Sekundarstufe I für das 6.-11. Schulbesuchsjahr (5-7 und 8-10) und der zweijährigen Sekundarstufe II (Berufspraxisstufe) (vgl. MSB NRW, Richtlinien für den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung, Heft-Nr. 6451, S. 15).
Übergeordnetes Ziel: Aktive Teilhabe
Zentrales Anliegen der Förderschule Geistige Entwicklung ist die Förderung der individuellen Fähigkeiten und Potentiale der Schülerinnen und Schüler mit dem Ziel einer möglichst selbstbestimmten und aktiven Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Grundlage hierfür ist ein erweiterter Bildungsbegriff, der Bildung in einem gleichwertigen Dreiklang von fachorientierter, entwicklungsorientierter und lebensweltbezogener Förderung anlegt (vgl. MSB NRW, Richtlinien für den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung, Heft-Nr. 6451, S. 12).
Die aktive gesellschaftliche Teilhabe sowie Hinführung zu größtmöglicher Selbstständigkeit bilden den Ausgangspunkt aller Bildungs- und Fördermaßnahmen. Im Fokus steht dabei eine qualitativ hochwertige schulische, unterrichtsfach- und lebensweltbezogene Bildung, die mit Blick auf die individuelle Entwicklung in den Bereichen Motorik, Wahrnehmung, Kognition, Sozialisation und Kommunikation auf allen Lern- und Aneignungsebenen erfolgen muss. Ziel ist es, ein Gefühl von Zugehörigkeit zu schaffen, Selbständigkeit zu stärken und individuelle Handlungskompetenzen aufzubauen.
Übergreifende didaktische Grundsätze zur Unterrichtsgestaltung
Der Unterricht im zieldifferenten Bildungsgang Geistige Entwicklung folgt Qualitätsanforderungen an guten Unterricht und fokussiert – gemäß der Richtlinien für den Bildungsgang (s. MSB NRW, Richtlinien für den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung, Heft-Nr. 6451, S. 27) – für die Kinder und Jugendlichen insbesondere folgende didaktische Prinzipien:
+ Dem Lernen in professionell gestalteten pädagogischen Beziehungen kommt eine besondere Bedeutung zu.
+ Die Unterrichtsplanung ist gleichermaßen auf die Individualisierung der Lernangebote und auf die bewusste Herstellung von Gemeinschaft auszurichten.
+ Um den adäquaten Zugang aller Schülerinnen und Schüler zur Bildung zu ermöglichen, ist die Elementarisierung der Bildungsinhalte notwendig.
+ Kompetenzorientierung meint die Anregung von Schülerinnen und Schülern, komplexer werdende Situationen zu bewältigen oder zunehmend komplexere Aufgaben zu lösen. Hierbei sind das handlungsbezogene Lernen und die kognitive Aktivierung zentrale Prinzipien.
+ Mit der Strukturierung des Lernens wird eine Umgebung geschaffen, die den Schülerinnen und Schülern Sicherheit bietet und das Lernen erleichtert.
+ Unterstützte Kommunikation ermöglicht Schülerinnen und Schülern mit von anderen schwer verständlichen oder fehlenden lautsprachlichen Fähigkeiten aktivere Teilhabe und Partizipation.
Übergreifende methodische Ansätze
+ Differenzierung: Die Unterrichts- und Förderangebote sowie Lehrmethoden orientieren sich an den unterschiedlichen individuellen Lernvoraussetzungen, Aneignungsmöglichkeiten und Entwicklungs- und Lernniveaus der Schülerinnen und Schüler.
+ Inklusion: Durch gemeinsame Aktivitäten und Kooperationen mit Allgemeinen Schulen werden Begegnungen ermöglicht, soziale Kontakte gefördert und die aktive Teilhabe an gemeinschaftlichen Lern- und Lebensprozessen unterstützt.
+ (Interdisziplinäre) Zusammenarbeit: Eine enge Kooperation mit Fachkräften aus verschiedenen therapeutischen Berufsgruppen, der Sozialarbeit, weiterem pädagogischen Fachpersonal sowie den Sorgeberechtigten gewährleistet eine ganzheitliche und abgestimmte Förderung.
Evaluation und Weiterentwicklung
Die pädagogische Arbeit wird regelmäßig evaluiert und auf Grundlage von Rückmeldungen der Schülerinnen und Schüler, der Eltern, des Lehrpersonals sowie weiterer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kontinuierlich weiterentwickelt. Ergänzend dazu nimmt die fortlaufende Qualifizierung des Lehrpersonals einen hohen Stellenwert ein, um aktuelle Erkenntnisse und Entwicklungen der Sonderpädagogik nachhaltig in die schulische Praxis zu integrieren.
Gemäß dem pädagogischen Konzept wird die Schule eine Ganztagsschule. Neben den Lehrkräften sorgen weitere pädagogische Mitarbeiter*innen dafür, dass Ihr Kind in allen Lebenslagen umfassend begleitet wird.
Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung
„Ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung besteht, wenn das schulische Lernen im Bereich der kognitiven Funktionen und in der Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit dauerhaft und hochgradig beeinträchtigt ist, und wenn hinreichende Anhaltspunkte dafürsprechen, dass die Schülerin oder der Schüler zur selbständigen Lebensführung voraussichtlich auch nach dem Ende der Schulzeit auf Dauer Hilfe benötigt.“ AO-SF 13-41 Nr. 2.2, § 5 Geistige Behinderung (Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung)
