Ganzheitliche Schulentwicklungsplanung für die städtischen Förderschulen

Die Zahl der Kinder und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf wächst – insbesondere in bestimmten Förderschwerpunkten. Das stellt sowohl Förder- als auch Regelschulen vor große Herausforderungen: Sie müssen mit ihren Kapazitäten Schritt halten und zugleich den individuellen Bedürfnissen der Schüler*innen gerecht werden.

Titelseite Broschüre ´Schulentwicklungsplan für die städtischen Förderschulen`

Im April 2025 hat die Stadt Bielefeld einen ganzheitlichen Schulentwicklungsplan für die städtischen Förderschulen vorgelegt. Dieser Plan stellt den dritten Baustein der Ganzheitlichen Schulentwicklungsplanung (SEP) der Stadt Bielefeld dar, nach dem ganzheitlichen Schulentwicklungsplan für die städtischen allgemeinbildenden Schulen aus dem Jahr 2021 und dem ganzheitlichen Schulentwicklungsplan für die städtischen Berufskollegs aus dem Jahr 2023.

Er zeigt detailliert auf über 120 Seiten, in sechs Kapiteln, neben einer allge­meinen Darstellung des schulischen Angebots in Bielefeld, Perspektiven für die quantitative und qualitative Entwicklung der Bielefelder Förderschullandschaft in den nächsten Jahren bis zum Jahr 2033 auf. Der ganzheitliche Schulentwicklungsplan für die städtischen Förderschulen wurde am 29.04.2025 im Schul- und Sportausschuss der Stadt Bielefeld vorgestellt.

Herausforderungen und Ziele

Die steigende Zahl der Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf in manchen Förderschwerpunkten, bei insgesamt steigenden Schülerzahlen, stellt Förderschulen und allgemeine Schulen vor Herausforderungen. Diese betreffen sowohl die vorhandenen Kapazitäten als auch die spezifischen Bedarfe der Kinder und Jugendlichen.

Gleichzeitig zeigt sich: Der Anteil der Schüler*innen, die eine Förderschule besuchen – also der sogenannte Exklusionsanteil – sinkt nicht weiter. Dies ist nicht nur eine lokale Beobachtung, sondern ist auch auf Bundesebene zu beobachten. Bereits 2018 hat sich die Stadt mit dem Leitbild Bildung 2025 klar zur Inklusion bekannt – im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention. Dieses Ziel verfolgt Bielefeld konsequent weiter: Alle Kinder sollen gemeinsam und wohnortnah lernen können, unabhängig von Beeinträchtigungen.

Die Stadt als Schulträger ist jedoch auch an gesetzliche Rahmenbedingungen gebunden. Das nordrhein-westfälische Schulgesetz sieht vor, dass sonderpädagogische Förderung grundsätzlich in Regelschulen stattfinden soll – es sei denn, Eltern entscheiden sich bewusst für eine Förderschule.

Bielefeld gibt es derzeit 13 Förderschulen, davon vier in städtischer Trägerschaft. Die übrigen werden von freien Trägern wie der Lernhaus Lebenshilfe gGmbH, den von Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel oder dem Verein Sonnenhellweg-Schule geführt. In bestimmten Förderschwerpunkten wie körperliche und motorische Entwicklung, Hören, Sehen oder Sprache (Sekundarstufe I) ist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) zuständig – dieser erstellt eine eigene Schulentwicklungsplanung. Für den aktuellen Plan hat die Stadt Bielefeld eng mit allen beteiligten Trägern, Schulleitungen und Fachleuten zusammengearbeitet. Ziel war es, den tatsächlichen Bedarf genau zu erfassen und tragfähige Empfehlungen für die Zukunft zu entwickeln.

Fokus des Schulentwicklungsplan für die städtischen Förderschulen

Die vorliegende Schulentwicklungsplanung bezieht sich aufgrund der Zuständigkeit der Stadt Bielefeld vorrangig auf die Förderschwerpunkte Lernen, Geistige Entwicklung, Emotionale und soziale Entwicklung sowie Sprache.

Es werden alle städtischen und nicht-städtischen Förderschulen im Bielefelder Stadtgebiet anhand eines Schulportraits vorgestellt. Der Darstellung der Schülerzahlentwicklung in allen Förderschwerpunkten folgt eine Vorausberechnung der Schülerzahlen in den Förderschwerpunkten Lernen, Geistige Entwicklung, Emotionale und soziale Entwicklung sowie Sprache. Diese dient der Ermittlung der Bedarfe vor dem Hintergrund der bestehenden Kapazitäten.

Neben kapazitätsbezogenen Empfehlungen werden abschließend zukünftige Handlungsfelder aufgegriffen, die auch die Förderschulen betreffen. Dazu zählen:

  • die ganztägige Bildung vor dem Hintergrund des kommenden Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung in der Primarstufe
  • die Verzahnung und Durchlässigkeit von Förder- und Regelschulsystem, um eine inklusive Bildung zu fördern.
  • die Analyse der Ursachen steigender Förderquoten, um gezielte Maßnahmen entwickeln zu können.
  • die Organisation von Schulbegleitung, um den individuellen Bedarfen der Schüler*innen optimierter gerecht zu werden.
  • die Raumbedarfe, um eine bedarfsgerechte räumliche Ausstattung der Schulen sicherzustellen.

Inhaltsverzeichnis des Ganzheitlichen Schulentwicklungsplans

1- Einleitung

2- Rechtlicher Rahmen sonderpädagogischer Förderung

3- Das Förderschulangebot in Bielefeld

4- Entwicklung und Vorausberechnung der Schülerzahlen nach Förderschwerpunkten

4.1 Hinweise zur Datengrundlage und Methodik

4.2 Gesamtüberblick

4.3 Soziodemografische Merkmale

4.4 Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung

4.5 Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung

4.6 Förderschwerpunkt Lernen

4.7 Förderschwerpunkt Sprache

4.8 Förderschwerpunkte Körperliche und motorische Entwicklung, Hören und Kommunikation sowie Sehen

5- Qualitative Handlungsfelder

5.1 Durchlässigkeit und Verzahnung

5.2 Ganztag an Förderschulen

5.3 Ursachen steigender Förderquoten

5.4 Schulbegleitungen / Integrationshilfe

5.5 Raumprogramm

6- Handlungsempfehlungen im Überblick

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