Zum Umgang mit Schulvermeidung – Handlungsleitfaden der Regionalen Schulberatungsstelle

Die Teilhabe an schulischer Bildung ist eine wichtige Voraussetzung für schulischen Erfolg und trägt zur Chancengleichheit von Schülerinnen und Schülern bei. Schulvermeidendes Verhalten kann dem entgegenstehen und dazu führen, dass Jugendliche ihren Schulabschluss nicht erreichen. Dadurch vermindern sich unter Umständen auch ihre Chancen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt.

Erscheint eine Schülerin / ein Schüler nicht zum Unterricht oder ist sie / er einfach nur körperlich anwesend, arbeitet aber in keiner Weise im Unterricht mit, ist Handlung geboten, für die ein schulinternes Handlungskonzept unerlässlich ist. Der vorliegende Leitfaden (in zweiter Auflage) soll die Arbeit der Lehrkräfte mit diesen Schülerinnen und Schülern mit konkreten Maßnahmevorschlägen zur Prävention und Intervention unterstützen. Darüber hinaus gibt der Handlungsleitfaden eine Hilfestellung zur Entwicklung eigener schulprogrammatischer Konzepte in Bezug auf Prävention und Intervention bei Schulvermeidung. Die Erfahrungen aus der Praxis an Schulen wurden zu einem übersichtlichen und konkreten Wegweiser gebündelt. Mit Erfolgszuversicht, entschiedenem Handeln und guter Dokumentation von Fehlzeiten wird der Schulvermeidung entgegengewirkt. So kann es gelingen, die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit schulvermeidendem Verhalten deutlich zu verringern.

In einem Arbeitskreis zur Schulvermeidung wurde im Schuljahr 2010/11 ein erster Handlungsleitfaden mit dem Blick auf die individuellen und beruflichen Entwicklungschancen von Kindern und Jugendlichen erstellt. Ein wichtiges Ziel war es für die zahlreichen Expertinnen und Experten der Bielefelder Schul- und Soziallandschaft, die Kinder und Jugendlichen schnell wieder zum regelmäßigen Schulbesuch zu befähigen. Das Handlungskonzept sollte sowohl ein gemeinsames Grundverständnis von Schulvermeidung, als auch Maßnahmen zur Prävention und Intervention enthalten.

Die aktualisierte Version des Handlungsleitfadens zum Umgang mit Schulvermeidung an Bielefelder Schulen versteht sich weiterhin als strukturierende Hilfe, um Abläufe zu organisieren, Zuständigkeiten zu klären und einen Überblick über verschiedene Hilfssysteme vor
Ort in Bielefeld zu geben. Die neue Auflage des Leitfadens wurde an die gegenwärtige Situation der Bielefelder Schullandschaft angepasst, enthält Auszüge aus dem aktuell gültigen Schulgesetz und wurde hinsichtlich der Netzwerkpartnerinnen und Netzwerkpartner auf den neuesten Stand gebracht.

Inhalte

  • Definition ´Schulvermeidung`
  • Schulpflicht in Nordrhein-Westfalen
  • Pädagogische Handlungsempfehlungen – Prävention
  • Pädagogische Handlungsempfehlungen – Intervention
  • Netzwerke schaffen und nutzen – gemeinsam Handeln
  • Checkliste: Gesprächsführung mit Schülerinnen und Schülern
  • Auszüge aus dem Schulgesetz NRW vom 15.02.2005 in der Version vom 21.07.2018
  • Meldebogen Jugendamt
  • Runderlass zur Überwachung der Schulpflicht
  • Formulierungshilfen
  • Übersicht Fehlzeiten
  • Evaluationsbogen
  • Netzwerk und gemeinsames Handeln zum Thema Schulvermeidung
  • Dokumentation des Runden Tisches

Die Regionale Schulberatungsstelle ist eine Einrichtung des Landes NRW und der Stadt Bielefeld. Sie besteht seit 1976 und bietet schulpsychologische Hilfestellung an. Die dort arbeitenden Schulpsychologen beraten und unterstützen Eltern, Schüler*innen, Lehrkräfte und Schulsysteme vertraulich, neutral, unabhängig, freiwillig und kostenlos zu verschiedenen Themen rund um Schule, Bildung, Erziehung und Familie.  

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