NRW-Programm Alle Kinder essen mit

Mittagessen für Alle!

In den Schulen und Kitas in NRW sollen alle zusammen Mittagessen können. Aber nicht jede*r kann sich das regelmäßig leisten. Hier hilft das landesweite Programm „Alle Kinder essen mit“. Mitmachen können Familien mit geringem Einkommen. (Wichtig: Es darf kein Anspruch auf Leistungen aus dem „Bildungs- und Teilhabepaket“ bestehen.)

Die meisten Kinder in Nordrhein-Westfalen leben in sozial und wirtschaftlich sicheren Verhältnissen. Doch trotz vielfältiger Bemühungen zur Verbesserung der Situation von Familien und Kindern wachsen immer noch Kinder in benachteiligten Verhältnissen auf. Aus diesem Grund initiierte das nordrhein-westfälische Sozialministerium unter anderem den Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“. Denn: Rücksprachen mit vielen Kommunen und Einrichtungen haben gezeigt, dass es weiterhin Bedarf gibt. Es geht um Härtefälle – um Kinder und Jugendliche -, die aus bestimmten Gründen nicht über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) versorgt werden. Kinder, die essen möchten, aber deren Eltern weder BuT-berechtigt sind noch das Mittagessen als Selbstzahler übernehmen können und/oder deren Eltern nicht erreichbar sind etc.. Dazu gehören u.a. Familien in der Verbraucherinsolvenz oder mit finanziellen Belastungen aufgrund anderer besonderer individueller Umstände sowie Familien mit ungesichertem Rechtsstatus („illegale“), die weder Leistungen nach SGB noch Asylbewerberleistungsgesetz beziehen und die dennoch in NRW leben und deren Kinder Schulen und Einrichtungen besuchen.

Neuregelungen auch im Schuljahr 2022/2023 gütig

Mit Beginn des Schuljahres 2020/21 trat ein überarbeiteter, entbürokratisierter und erweiterter Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ in Kraft. Dazu gehörte eine neue Förderrichtlinie nebst Anlagen mit einer klaren Definition des anspruchsberechtigten Personenkreises bei gleichzeitiger Wahrung der Möglichkeit von Einzelfallentscheidungen in besonderen Härtefällen, sowie ein vereinfachtes Antrags- und Bewilligungsverfahren. Neben der Teilnahme an der gemeinsamen Mittagsverpflegung können nun auch Ausgaben für die Teilnahme an einer mehrtägigen Klassenfahrt gefördert werden, soweit die Mittel des Härtefallfonds nicht bereits über die Finanzierung des Mittagessens ausgeschöpft werden. Außerdem wird die Teilnahme an der gemeinsamen Mittagsverpflegung nun mit einem Pauschalbetrag und grundsätzlich für das gesamte Schuljahr gefördert, soweit die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

(Quelle: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW  https://www.mags.nrw/haertefallfonds )

Weitere Informationen zu Fördergrundsätzen, Anlagen zu den Förderrichtlinien, Infos zur Bedürftigkeitsprüfung…

Nach der Einführung des Bildungs- und Teilhabepaketes lief das frühere Landesprogramm „Kein Kind ohne Mahlzeit“ aus und wurde im Jahr 2011 durch den Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ ersetzt. Im Rahmen dieses Programms wurden Kinder und Jugendliche, die im Rahmen einer Kindertagesbetreuung sowie in Schulen oder Horten an einer gemeinsamen Mittagsverpflegung teilnahmen und trotz Bedürftigkeit keine Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erhielten, unterstützt. Gefördert wurden Kinder, die sich in einer ähnlich schwierigen finanziellen Situation befanden, wie die Personen, die Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten konnten. (Quelle: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW  https://www.mags.nrw/haertefallfonds )

Skip to content