Herkunftssprachlicher Unterricht für zweisprachige Schülerinnen und Schüler

Viele Kinder und Jugendliche wachsen in Deutschland zwei- oder mehrsprachig auf. Neben Deutsch gibt es oftmals noch eine (oder auch mehrere) Familien- oder Herkunftssprache(n). Diese ist (sind) oftmals von hoher Bedeutung für die Kinder und Jugendlichen und auch deren Familien.

Herkunftssprachen können bei der Persönlichkeitsentwicklung und dem gesamten Lernfortschritt der Schülerinnen und Schüler große Einflüsse haben. Aus diesem Grund bietet das Land NRW für Schülerinnen und Schüler, die zweisprachig aufwachsen, herkunftssprachlichen Unterricht an Schulen von der ersten bis zur zehnten Klasse an. In diesen Unterrichtseinheiten werden die Schülerinnen und Schüler in ihren Herkunftssprachen in Wort und Schrift gezielt gefördert und die sprachlichen Kompetenzen nicht nur in der Familiensprache sondern auch im Deutschen im Sinne einer Gesamtsprachkonpetenz erweitert.


In Bielefelder Schulen werden aktuell neun Sprachen (albanisch, arabisch, griechisch, italienisch, kurdisch, polnisch, russisch, spanisch, türkisch) als herkunftssprachlicher Unterricht – mindestens dreistündig pro Woche – von derzeit 18 Lehrerinnen und Lehrern angeboten. Die Teilnahme an diesem zusätzlichen Unterricht ist für die Schülerinnen und Schüler freiwillig und kostenlos. Die Anmeldung erfolgt über das Sekretariat der Schule.


Die Erteilung des herkunftssprachlichen/muttersprachlichen Unterrichts ist ein freiwilliges Angebot des Landes, das durch die Zahl der zur Verfügung stehenden Stellen begrenzt ist. Dies bedingt, dass es nicht an jedem Ort / in jeder Schule ein Angebot für jede gewünschte Sprache geben kann.

Weitere Informationen finden Sie hier

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