Geld knapp? Finanzielle Beihilfe für Schulbücher und Arbeitshefte möglich!

Wenn Sie Arbeitslosengeld II beziehen und Ihr Kind bestimmte Bücher oder Arbeitshefte braucht, die die Schule vorgegeben hat, können Sie eine Beihilfe beim Jobcenter Arbeitplus Bielefeld beantragen. (Diese Beihilfemöglichkeit ergibt sich aus § 21 Abs. 6a SGB II.)

Voraussetzung ist, dass die Schulbücher und auch Arbeitshefte eine sogenannte ISBN (Internationale Standardbuchnummer) haben und dass deren Anschaffung durch die Schule oder den jeweiligen Lehrer vorgegeben wurde. Außerdem können die Kosten für eine entgeltliche Ausleihe dieser Schulbücher (und ggf. Arbeitshefte) in Höhe des Eigenanteils übernommen werden.

(Die Kosten für Schreibhefte sind in der Pauschale für den Schulbedarf (Bildung und Teilhabe) enthalten.)

Sie können den Antrag beim Jobcenter Arbeitplus Bielefeld formlos schriftlich stellen. Bitte geben Sie folgendes an: den Namen Ihres Kindes, für welches Schuljahr das Buch oder Arbeitsheft benötigt wird und in welche Klasse Ihr Kind in dem benannten Schuljahr geht. Bitte legen Sie auch den Brief der Schule in Kopie dazu, mit dem die Bücher oder Arbeitshefte vorgegeben werden, sowie die Quittung/Rechnung über den Kauf der Schulbücher / Arbeitshefte in Kopie. Wenn die Schule die Bücher und Arbeitshefte eingekauft hat: Reichen Sie bitte den Brief in Kopie ein, in dem die Schule Ihnen mitteilt, wieviel Geld Sie bezahlen müssen (Eigenanteil).

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