Bildung und Teilhabe (BuT): für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene

Die Bildungskarte ist da!

Das Bildungs- und Teilhabepaket unterstützt Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen durch finanzielle Hilfen. Es gibt viele tolle Angebote für Kinder und Jugendliche in Kindergarten, Schule und Freizeit. Manchmal fehlt in Familien aber das Geld um „Mitmachen“ zu können. Für Familien mit Bezug von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Asylbewerberleistungen, Wohngeld oder Kinderzuschlag besteht die Möglichkeit, Leistungen nach Bildung und Teilhabe in Anspruch zu nehmen. Kinder und Jugendliche können zum Beispiel bei Ausflügen und Ferienfreizeiten mitfahren, Sport- und Musikangebote nutzen, bei Bedarf Nachhilfe bekommen oder am gemeinsamen Mittagessen in der Schule, der Kindertageseinrichtung oder der Kindertagespflege teilnehmen. 

Die Bildungskarte – Eine Karte für (fast) alle Leistungen

Seit 1. August 2022 ist es leichter, die Leistungen nach Bildung und Teilhabe zu erhalten und abzurechnen. Durch die neue Bildungskarte können die Leistungen viel einfacher in Anspruch genommen werden. Jedes berechtige Kind erhält eine eigene Bildungskarte. Auf der Rückseite der Karte befindet sich die persönliche Kartennummer. Legen Sie einfach die Bildungskarte bei registrierten Anbietern vor oder teilen Sie ihm Ihre Kartennummer mit. Der Anbieter rechnet dann die Leistungen von der Guthabenkarte online mit der Stadt Bielefeld ab.

Welche Leistungen werden unterstützt?

Wir unterstützen Sie mit einem monatlichen Budget von 15 € pro Kind (bis zum 18. Lebensjahr) zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben bei:

  • Vereinsbeiträgen in den Bereichen Sport und Kultur (z. B. Sportverein; Schwimmkurse)
  • Unterrichtskosten für künstlerische Fächer (z. B. Musikunterricht) sowie
  • Teilnahmekosten für gemeinschaftliche Freizeiten
  • Bei Bedarf können weitere Kosten anerkannt werden (z. B. Ausrüstungsgegenstände oder Instrumentenmieten)

Wir unterstützen Sie bzw. Ihr Kind (bis zum 25. Lebensjahr) im schulischen Bereich und in Kindertageseinrichtungen für

  • gemeinschaftliche Mittagsverpflegung – Die Kosten für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung werden vollständig übernommen.
  • Klassenfahrten und Ausflüge – Die Kosten für eintägige Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten werden übernommen. Taschengeld wird nicht gezahlt.
  • Lern- und Sprachförderung – Schülerinnen und Schüler können Lern- und Sprachförderung außerhalb der Schulzeit erhalten, wenn die Schule den Bedarf feststellt.
  • Schulbedarf – Der Schulbedarf wird im August und Februar jährlich ausgezahlt. Diese Beträge dienen für den Erwerb von Schulmaterialien wie Hefte, Stifte oder Bastelsachen für die Schule.
  • Schülerbeförderungskosten – Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt das Amt für Schule die Kosten für die Schülerbeförderung. Fallen Eigenanteile an oder hat die Schule ein besonderes Schulprofil, können Sie den Antrag hierzu bei uns stellen.

Was ist zu tun, um die Bildungskarte zu erhalten?

Familien mit Leistungsbezug SGB II, SGB XII oder AsylbLG erhalten die Bildungskarte automatisch nach Hause geschickt. Bei Bezug von Wohngeld oder Kinderzuschlag muss die Karte beantragt werden. Hierzu reicht die Vorlage des Leistungsbescheides und ein kurzer Hinweis, dass Sie die Bildungskarte
erhalten möchten.

Informieren Sie sich jetzt!

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