Ab 01.08.2023: Deutschlandticket auch für Schülerinnen und Schüler der städtischen Schulen

Nach den Sommerferien können alle Bielefelder Schülerinnen und Schüler, die eine städtische Schule besuchen, für die Fahrt zur Schule, aber auch in der Freizeit, am Wochenende und in den Schulferien das Deutschlandticket Schule nutzen. Es gelten alle Vorteile, die das personengebundene Deutschlandticket sonst auch besitzt: deutschlandweit gültig in allen Bussen, Stadt-, Straßen- und U-Bahnen sowie in allen Nahverkehrszügen und S-Bahnen in der 2. Klasse.


Was kostet das neue Deutschlandticket Schule?

Für Schülerinnen und Schüler mit einem Schülerfahrkostenanspruch:

Schülerinnen und Schüler mit einem Schülerfahrkostenanspruch erhalten das Deutschlandticket Schule zu den gleichen Konditionen wie das bisherige SchülerTicket Westfalen.

Anspruchsberechtigte Grundschülerinnen und Grundschüler, sowie Inhaberinnen und Inhaber eines Bielefeld-Passes, Empfängerinnen und Empfänger von SGB XII oder SGB II-Leistungen mit Schülerfahrkostenanspruch können das Deutschlandticket Schule kostenlos nutzen.

Für volljährige Schülerinnen und Schüler beträgt der monatliche Eigenanteil für das Deutschlandticket Schule 12 Euro.

Für Schülerinnen und Schüler unter 18 Jahre müssen ebenfalls 12 Euro monatlich gezahlt werden, wenn sie das erste, älteste Kind in der Familie sind. Für das zweite, minderjährige Kind zahlen die Eltern / Erziehungsberechtigten sechs Euro monatlich und für jedes weitere minderjährige Kind einer Familie entfällt der Eigenanteil für das Deutschlandticket Schule.

Für Schülerinnen und Schüler ohne Schülerfahrkostenanspruch / Selbstzahler:

Kinder und Jugendliche, die keinen Anspruch auf einen Zuschuss haben, sogenannte Selbstzahler, zahlen für das Deutschlandticket Schule 29 Euro monatlich, statt vorher 36 Euro.


Die Stadt Bielefeld hat sich entschieden, das SchülerTicket Westfalen zum 01.08.2023 durch das Deutschlandticket Schule zu ersetzen. Hintergrund für diese Entscheidung ist eine entsprechende Empfehlung aus dem gemeinsamen Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung, des Ministeriums für Schule und Bildung und des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr vom 02. Juni 2023 „Hinweise zum Deutschlandticket für Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen“. Das landesweite Modell Deutschlandticket Schule soll eine Übergangslösung für das Schuljahr 2023/24 sein. Für das Schuljahr 2024/25 soll dann vom Land NRW eine neue Systematik für die Schülerbeförderung erarbeitet werden. Hierzu soll sowohl die Evaluierung des Modells Deutschlandticket Schule als auch die generelle Evaluierung des Deutschlandtickets berücksichtigt werden.


Schülerinnen und Schüler, die private Schulen besuchen, können das Deutschlandticket Schule nutzen, wenn der private Schulträger dazu eine Kooperationsvereinbarung mit moBiel geschlossen hat.


Wie erhalten Schülerinnen und Schüler das neue Deutschlandticket Schule?

Das Deutschlandticket Schule ist, wie gewohnt, mit einem vollständig ausgefüllten Bestellschein über die Schule zu beantragen. Der Bestellschein ist auch online bei moBiel abrufbar. Die Übersendung der Tickets erfolgt alle 3 Monate von OWL Verkehr nach Hause. Grundschülerinnen und Grundschüler erhalten das Ticket über die Schule. Für jedes neue Schuljahr muss ein (Folge-)antrag bis zum 15. Juni gestellt werden. Es besteht keine Verpflichtung, das Deutschlandticket Schule zu abonnieren. 

Eltern, die schon das bisherige SchülerTicket Westfalen für das kommende Schuljahr beantragt haben, müssen nichts weiter tun. Sie erhalten anstelle das SchülerTicket Westfalen das Deutschlandticket Schule.

Eltern, deren Kinder einen Schülerfahrkostenanspruch haben, aber die noch keinen Folgeantrag für das bisherige SchülerTicket Westfalen – jetzt neu: Deutschlandticket Schule – gestellt haben, können den Folgeantrag bis Ende Juli 2023 beim Amt für Schule der Stadt Bielefeld stellen. Wurde der Vordruck für den Folgeantrag nicht – wie vereinbart – von den Schulen an die betroffenen Schülerinnen und Schüler ausgehändigt, kann der Antragsvordruck nur im Amt für Schule telefonisch oder per Email angefordert oder direkt vor Ort im Amt für Schule, in der Turnerstr. 5 – 9, gestellt werden. Ein Schulnachweis ist hier nicht erforderlich.

Neuanträge (den Vordruck findet man im Internet) müssen bis zum 20. Jui im Amt für Schule eingehen, damit für August 2023 noch ein Deutschlandticket Schule ausgefertigt werden kann. Gehen Anträge später ein, erhalten die Schülerinnen und Schüler das Ticket erst ab Monat September. Mit dem Neuantrag ist ein Nachweis (z. B. die Aufnahmebescheinigung der Schule oder das Schulzeugnis) beizufügen, aus dem hervorgeht, dass das Kind / der Jugendliche die angegebene Schule im kommenden Schuljahr besucht wird.

Selbstzahler können das Deutschlandticket Schule nur bei moBiel beantragen. Auch hier muss ein Nachweis über den Schulbesuch vorgelegt werden.


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