
Gemeinsames Lernen an Grundschulen
31 von 46 Grundschulen in Bielefeld bieten gemeinsames Lernen (GL) an. Dabei gibt es unterschiedliche Konzepte zur sonderpädagogischen Förderung und Verwirklichung der Inklusion. Das heißt, dass Kinder mit einem besonderen Unterstützungsbedarf eine individuelle Förderung erhalten.
Was bedeutet sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf?
Kinder lernen unterschiedlich und entwickeln sich in ihrem eigenen Tempo. Schulen berücksichtigen diese Vielfalt durch individuelle Förderung.
Manche Kinder benötigen darüber hinaus eine intensivere Unterstützung, zum Beispiel in den Bereichen Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung sowie Sehen oder Hören. In diesen Fällen kann ein sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf festgestellt werden.
Ziel ist es, jedem Kind bestmögliche Lern- und Entwicklungschancen sowie eine aktive Teilhabe am Schulleben zu ermöglichen.
Was bedeutet Gemeinsames Lernen?
Inklusion bedeutet, dass alle Kinder gemeinsam lernen und sich entsprechend ihrer individuellen Voraussetzungen entwickeln können.
Im Gemeinsamen Lernen werden Kinder wohnortnah in der Grundschule unterrichtet und individuell gefördert. Dabei steht das Lernen am gemeinsamen Gegenstand im Mittelpunkt: Alle Kinder arbeiten an einem Thema, jedoch auf unterschiedlichen Niveaus und mit unterschiedlichen Zugängen.
In unserer Stadt gibt es 46 Grundschulen, davon werden ab dem Schuljahr 2027/28 31 Schulen im Gemeinsamen Lernen arbeiten und damit Inklusion im Schulalltag umsetzen.
Gemeinsames Lernen im Schulalltag
Im Schulalltag erleben Kinder Vielfalt als selbstverständlich. Sie lernen unter anderem:
- miteinander und voneinander zu lernen
- unterschiedliche Stärken und Bedürfnisse wahrzunehmen und zu respektieren
- sich gegenseitig zu unterstützen
- eigene Lernwege zu entwickeln
- Verantwortung für sich und andere zu übernehmen
Die Lernangebote werden so gestaltet, dass sie den unterschiedlichen Voraussetzungen der Kinder gerecht werden.
Förderung von Anfang an – ohne förmliches Verfahren
Bereits in der Schuleingangsphase (Klasse 1 und 2) stehen vielfältige Möglichkeiten der individuellen und präventiven Förderung zur Verfügung.
Diese Phase ist bewusst flexibel und auch zieldifferent angelegt, sodass Kinder entsprechend ihres Entwicklungsstandes lernen können. Eine gezielte Unterstützung ist daher auch ohne förmliche Feststellung eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs möglich.
An Schulen des Gemeinsamen Lernens kann sonderpädagogische Unterstützung in der Schuleingangsphase auch ohne ein Verfahren nach der Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung (AO-SF) erfolgen.
Wie wird ein sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf festgestellt?
Wenn sich zeigt, dass die bisherigen Fördermaßnahmen bei dem betreffenden Kind nicht ausreichen, erfolgt zunächst eine Beratung der Eltern des Kindes durch die Schule.
Ein Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs kann von den Eltern oder von der Schule beantragt werden.
Im Verfahren werden die Lern- und Entwicklungsbedingungen des Kindes umfassend betrachtet. Dazu können auch Berichte aus der vorschulischen Förderung (z. B. Frühförderung, Logopädie, Ergotherapie, Sozialpädiatrische Zentren (SPZ) oder Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst (KJPD)) einbezogen werden.
Auf dieser Grundlage entscheidet die Schulaufsicht über den Unterstützungsbedarf und den Förderort. Die Eltern werden während des gesamten Prozesses eng einbezogen und beraten.
Welche Schule kann mein Kind besuchen?
Alle Kinder haben ein Recht auf Bildung und Teilhabe – unabhängig von ihren individuellen Voraussetzungen. Die konkrete Ausgestaltung der Förderung erfolgt individuell vor Ort. Ziel ist es, jedem Kind bestmögliche Lern- und Entwicklungschancen sowie eine aktive Teilhabe am Schulleben zu ermöglichen.
Kinder mit einem erhöhten Unterstützungsbedarf werden vorrangig im Gemeinsamen Lernen an einer Grundschule gefördert. Ziel ist eine wohnortnahe Beschulung, bei der individuelles Lernen am gemeinsamen Gegenstand (s. o.) im Klassenverbund und gegebenenfalls zusätzlich in kleineren Lernguppen ermöglicht wird.
Die Entscheidung über den Förderort erfolgt auf Grundlage des individuellen Unterstützungsbedarfs und unter besonderer Berücksichtigung des Elternwunsches. Eltern werden dabei umfassend beraten und in die Entscheidungsprozesse einbezogen.
In Einzelfällen kann – je nach Bedarf – auch eine Förderung an einer Förderschule sinnvoll sein. Hierfür ist ein Verfahren nach der AO-SF (Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung) notwendig.
Kinder ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf können selbstverständlich ebenfalls eine Schule mit Gemeinsamem Lernen besuchen.
