Gemeinsames Lernen an Grundschulen

19 von 48 Grundschulen in Bielefeld bieten gemeinsames Lernen (GL) an. Dabei gibt es unterschiedliche Konzepte zur sonderpädagogischen Förderung und Verwirklichung der Inklusion. Das heißt, dass Kinder mit einem besonderen Unterstützungsbedarf eine individuelle Förderung erhalten.

Was bedeutet sonderpädagogischer Förderbedarf?

Wenn Kinder Schwierigkeiten beim Lernen oder in ihrer Entwicklung haben, dann kann das an einer Hör- oder Sehbeeinträchtigung oder an einem körperlichen oder anderen Handicap liegen. Diese Kinder brauchen eine besondere Unterstützung und gezielte, auf sie abgestimmte Förderung.

Inklusion bedeutet, dass Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam lernen. Beim gemeinsamen Lernen kommen alle Kinder zusammen. Dies bedeutet konkret: an einer Schule mit Gemeinsamen Lernen können Kinder mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf angemeldet und beschult werden.

Gemeinsamer Schulalltag – welche Vorteile bringt das für Ihr Kind?

  • Zurechtfinden im „richtigen“ Leben
  • Gegenseitiges Helfen und Unterstützen der Schülerinnen und Schüler
  • Akzeptieren von Eigenarten, Grenzen und Einschränkungen
  • Konflikte lösen lernen
  • Effektiv Lernen
  • Angemessene Leistungsanforderungen bewältigen
  • Sich als bereichernden Teil des Ganzen erleben

Wie kommt Ihr Kind in das Gemeinsame Lernen?

Wenn Ihr Kind Schwierigkeiten beim Lernen hat, kann es sein, dass es einen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf hat.

  • Sie als Eltern stellen bei der nächstgelegenen Grundschule einen Antrag zur Überprüfung und Diagnose. Dieser Antrag wird von der zuständigen Schulaufsicht geprüft.
  • Nach der Prüfung des Antrags wird evtl. ein pädagogisches Gutachten erstellt und eine schulärztliche Untersuchung findet statt.
  • Das Gutachten wird bei der zuständigen Schulaufsicht im staatlichen Schulamt vorgelegt. Das Schulamt entscheidet über den Antrag und schlägt eine geeignete Schule vor.
  • In jeder Phase der Antragsstellung werden Sie als Eltern mit einbezogen.
  • Infobroschüre ´Schulische Angebote für Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf`

Kann Ihr Regelschulkind in den GL kommen?

Wenn Ihr Kind keinen sonderpädagogischen Förderbedarf hat können Sie es trotzdem an einer GL-Schule anmelden. Wenn die Schule Plätze frei hat, kann ihr Kind aufgenommen werden.

Es gibt zwei unterschiedliche Modelle des Gemeinsamen Lernens:

Modell Inklusion in Schwerpunktklassen

Bei diesem Modell sind in einer Klasse etwa 20 Kinder ohne und 6 Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Häufig gibt es einen gemeinsamen Klassenraum.

Die Lehrerteams kümmern sich gemeinsam um alle Kinder und tauschen sich über sinnvolle Maßnahmen und Ideen aus.

Modell Inklusion in Regelschulklassen

Bei diesem Modell teilt die Schule Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf auf mehrere Klassen auf. Bei der individuellen Förderung wird die Einzelsituation eines jeden Kindes berücksichtigt. Während des Unterrichts werden die Lehrerinnen und Lehrer stundenweise durch Sonderpädagogen unterstützt oder es sind zwei Lehrkräfte gleichzeitig in der Klasse anwesend.

Fachlich wird das Lehrerteam von Sonderpädagogen beraten bzw. die Sonderpädagogen arbeiten als Fachlehrkräfte. Für die Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden soziale Trainingsprogramme und zusätzliche kleine Lerngruppen angeboten. Die Kinder können auch am Fachunterricht in einer anderen Lerngruppe teilnehmen.

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