Die Offene Ganztagsgrundschule (OGS)
Modelle & Möglichkeiten
Die Offene Ganztagsgrundschule – kurz OGS – will Sie als Eltern bei Ihren erzieherischen Aufgaben unterstützen. In der OGS werden alle Kinder unabhängig von ihrem sozialen und kulturellen Hintergrund gefördert.
Ihre Kinder werden in der OGS auch nachmittags gut betreut. So ist es für Sie als Eltern etwas leichter, Beruf und Familie unter einen Hut zu bekommen.
Offener Ganztag in Kürze:
- Die Teilnahme am gemeinsamen Mittagessen ist verpflichtend.
- Die Hausaufgaben werden von qualifiziertem Personal, Lehrerinnen und/oder Erzieherinnen, begleitet.
- Außerdem gibt es zusätzliche Förder-/Förderangebote.
- Die früheste Abholzeit ist zwischen 15.00 und 15.15 Uhr.
- Eine gute pädagogische Betreuung
wird durch folgende Maßnahmen sichergestellt:
Zum Teil sind sowohl Lehrerinnen als auch Erzieherinnen im Unterricht dabei.
Das Personal der OGS und die Lehrkräfte wechseln sich ab. Ab 15.15 Uhr finden freiwillige Arbeitsgemeinschaften (z.B. Sport, Kunst, Musik, soziales Lernen, Kochen, Schach, Wald u. v. m.) statt.
Wir möchten Ihnen zwei Modelle des Offenen Ganztags vorstellen:
1. Additives Modell
Vormittags findet der Unterricht im Klassenverband durch Lehrkräfte statt.
Nachmittags werden die Kinder in Ganztagsgruppen durch pädagogisches Ganztagspersonal betreut.
2. Integriertes Modell
(gebundene Ganztagsklassen innerhalb der OGS)
Der Unterricht und die Betreuung findet vor- und nachmittags verteilt über den Tag von 8.00 – 15.00 Uhr (1. – 8. Stunde) durch dieselben Bezugspersonen (Lehrkräfte und päd. Ganztagspersonal) im Klassenverband statt. Der Unterricht wechselt sich mit Erholungspausen – sog. „Sonnenstunden“ – mit Mittagessen, Gruppenzeiten – sog. „Freundeszeiten“ – und Studierzeiten ab.
Diese Art des Stundenplans mit einer guten Mischung aus Unterricht, Aktivität, Entspannung, Ruhezeiten und Freizeit bietet den Kindern Abwechslung und zugleich eine verlässliche Tagesstruktur.
Wie kann ich mein Kind an der OGS anmelden?
- Die Anmeldung zur OGS erfolgt in der Regel mit der Anmeldung in der Grundschule.
- Die Schulleitung vergibt zu Beginn eines Jahres in Abstimmung mit dem jeweiligen OGS-Träger die Betreuungsplätze entsprechend der Elternbedarfe.
- Grundsätzlich besteht kein rechtlicher Anspruch auf einen OGS-Betreuungsplatz.
- Vereinzelte Wartelisten sind möglich, wenn der Bedarf höher ist als die zur Verfügung stehenden OGS-Plätze.
- Die Aufnahmebestätigung erfolgt entweder für ein Schuljahr oder für die gesamte Grundschulzeit.
- Mit der Aufnahmebestätigung erhalten Sie als Eltern einen Vordruck für die Abgabe einer Einkommenserklärung.
- Anhand Ihrer Einkommenserklärung berechnet das Amt für Schule den Betrag, den Sie monatlich bezahlen müssen.
- Gleichzeitig schließen Sie einen Betreuungsvertrag mit den OGS-Trägern. Dieser gilt auch für die Herbst-, Oster- und Sommerferien bei schulübergreifenden OGS-Ferienangeboten.
Finanzielle Hilfen
Die Teilnahme an der Mittagsverpflegung ist verpflichtend für alle OGS-Kinder. Sie können, je nach persönlicher Voraussetzung, eine Vergünstigung bzw. eine kostenfreie Mittagsverpflegung beantragen. Die finanziellen Mittel stellt die Stadt Bielefeld über das „Bildungs- und Teilhabepaket“ (kurz: BuT) zur Verfügung. Grundsätzlich leistungsberechtigt sind Kinder und Jugendliche, die Arbeitslosengeld II / Sozialgeld, Sozialhilfe nach dem SGB XII, Wohngeld oder Kinderzuschlag nach dem BKGG oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen. Die BuT-Anträge müssen rechtzeitig vor Beginn eines Schuljahres über die Schule gestellt werden.
Mehr Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) erhalten Sie vom Amt für soziale Leistungen –Sozialamt – Abteilung Bildung und Teilhabe.
Weitere Unterstützung zu Fragen zum Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) oder Hilfe bei der Antragsstellung erhalten Sie in den Grundschulen durch die Schulsozialarbeit der REGE.